Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH
Wie Sie zum Jahresende 2011 noch Steuern sparen können
Neustadt a. d. W. (ots)
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:
Das Jahr 2011 neigt sich dem Ende entgegen. Bevor Sie zum Jahresende die wohlverdienten Feiertage genießen, sollten Sie aber prüfen ob Sie alle Möglichkeiten genutzt haben um Steuern zu sparen und ob alle staatlichen Förderungen beantragt wurden.
1. Fristen bis 31.12.2011 beachten
- Bei Antragsveranlagungen
Am 31.12.2011 läuft die vierjährige Frist für die freiwillige Abgabe (Antragsveranlagung) der Einkommensteuererklärungen des Veranlagungsjahres 2007 ab. Wer also mit einer Erstattung rechnen kann und bisher noch keine Erklärungen abgegeben hat, kann dies bis Jahresende freiwillig tun. Mit einer Erstattung kann rechnen, wer im betreffenden Jahr hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hatte. Auch bei Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen oder bei schwankendem Arbeitslohn ergeben sich meist Erstattungen.
- Bei staatlichen Förderungen ist Folgendes zu beachten:
Arbeitnehmersparzulage: Arbeitnehmer, die Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben, können diese bis 31.12.2011 noch rückwirkend für 2007 beantragen, sofern dies noch nicht geschehen ist. Der Antrag erfolgt dabei regelmäßig mit der Einkommensteuererklärung, kann jedoch auch nachträglich gestellt werden. Wohnungsbauprämie und "Riester"-Sparer: Förderanträge für die Wohnungsbauprämie eines Bausparvertrages oder zur Riesterzulage können bis Jahresende noch bis rückwirkend 2009 gestellt werden. Danach entfallen sämtliche Ansprüche auf die staatlichen Förderungen für das entsprechende Jahr.
2. Kindergeldanspruch sichern
Eltern von Kindern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen letztmalig für das Jahr 2011 die Einkommensgrenze für das Kindergeld beachten. Die Einkünfte und Bezüge des Kindes dürfen dabei nicht mehr als 8.004 EUR betragen. Bei Kindern die in 2011 eine Ausbildungsvergütung oder andere Einnahmen hatten, sollte daher zum Jahresende geprüft werden, ob nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Sozialversicherungsbeiträgen der Grenzbetrag überschritten wird. Sollte dies der Fall sein kann der Kauf von Arbeitsmitteln, Fachliteratur oder andere berufsbedingte Aufwendungen den Kindergeldanspruch retten.
3. Erstausbildungskosten beantragen
Steuerpflichtige, die sich in einer Erstausbildung (z.B. Studium) befinden, sollten die für die Erstausbildung angefallenen Aufwendungen beim Finanzamt als Werbungskosten geltend machen, selbst wenn in den betreffenden Jahren keine Einnahmen erzielt wurden. Das Finanzamt muss dann die Werbungskosten in Jahre, in denen erstmals Einnahmen erzielt werden, vortragen und diese dann verrechnen. Die Aufwendungen für die Erstausbildung können bis Jahresende 2011 auch rückwirkend bis 2004 beantragt werden.
4. Rürup Verträge zertifizieren
Noch bis Jahresende haben Kunden die Möglichkeit, ihre Verträge den staatlichen Zertifizierungskriterien anzupassen zu lassen. Nur dann können die Beiträge zur eigenen kapitalgedeckten Altersvorsorge als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Kunden mit Basisrenten-Verträgen sollten prüfen, ob ihre Police den Zertifizierungskriterien entspricht. Betroffen sind vor allem Rürup-Verträge, die bis zum 31. März 2010 abgeschlossen wurden, aber nicht den Kriterien der Zertifizierungsstelle entsprechen. Wer bis zum Jahresende der Umstellung seines Rürup-Vertrages auf das zertifizierte Vertragsmuster zustimmt, kann rückwirkend für das Jahr 2010 die Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug schaffen.
5. Werbungskosten
Der Pauschbetrag wird, durch die Verabschiedung des Steuervereinfachungsgesetzes, rückwirkend für 2011 um 80 EUR auf insgesamt 1.000 EUR angehoben. Die Erhöhung soll durch die Arbeitgeber in der Dezemberabrechnung berücksichtigt werden. Den Betrag von 1.000 EUR kann ein Autofahrer schon erreichen, wenn er einen täglichen Arbeitsweg von 15 km geltend macht. Für ihn rechnen sich folglich alle Aufwendungen ab Überschreitung des Pauschbetrages. Sei es z. B. für Bewerbungskosten, Umzugs- oder Fortbildungskosten sowie Beiträge für Berufsverbände. Des Weiteren fließen Ausgaben für Berufskleidung, Aufwendungen für Arbeitsmittel, für einen privat angeschafften beruflich genutzten Computer oder auch für ein häusliches Arbeitszimmer in die abzugsfähigen Aufwendungen mit ein.
Eine Steuererklärung abzugeben lohnt sich also immer mehr!
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und betreut über 700.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche Beratungsstellen - viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert - erstellt er Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.vlh.de bzw. können unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden. Dieser Pressetext steht auch im Internet unter " http://ots.de/AY6nP " zum Download bereit.
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