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ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

Cannabis aus der Apotheke
Apotheker begrüßen Entscheidung der Bundesopiumstelle

Berlin (ots)

21. Aug. 2007 - "Schwerkranke Menschen sollten in
medizinisch angezeigten Einzelfällen Cannabis über die Apotheke 
beziehen dürfen - legal und pharmazeutisch korrekt dosiert. Daher 
begrüßen wir die aktuelle Entscheidung der Bundesopiumstelle", sagt 
Magdalene Linz, Präsidentin der Bundesapothekerkammer. Erstmals hat 
die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und 
Medizinprodukte (BfArM) in einer Einzelfallentscheidung einer an 
Multipler Sklerose erkrankten Patientin den Bezug von Cannabis unter 
strengen Sicherheitsauflagen gestattet. Bislang war nur der 
synthetisch hergestellte Cannabis-Wirkstoff Dronabinol in Apotheken 
verfügbar. Linz: "Ein Freibrief ist das aber nicht, Cannabis ist 
nicht für jeden Patienten geeignet. Patienten, die sich auf dem 
Schwarzmarkt versorgen, handeln weiterhin illegal."
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie auch 
unter www.abda.de.

Pressekontakt:

Dr. Ursula Sellerberg
Stellv. Pressesprecherin der ABDA
Tel.: 030 40004-134
Fax: 030 40004-133
E-Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de
www.abda.de

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