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ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

Hausapotheke bleibt Modell für Integrierte Versorgung
DAV: Nach Vertragskündigung neue Verhandlungen

Berlin (ots)

31. Mai 2008 - Der Deutsche Apothekerverband (DAV)
betrachtet die Kündigung des Hausarzt- und Hausapothekenvertrags 
durch die Barmer Ersatzkasse als Zwischenschritt auf dem Weg zur 
Erneuerung dieser Kooperation. "Unser gemeinsames Ziel, die 
Grundlagen für eine bessere Versorgung der Versicherten zu schaffen, 
behält erste Priorität", erklärt DAV-Vorsitzender Hermann Stefan 
Keller. Die Barmer Ersatzkasse hat den Hausarzt- und 
Hausapothekenvertrag fristgerecht zum 31.12.2008 gekündigt und 
gleichzeitig neue Vertragsverhandlungen mit Ärzten und Apotheken 
angekündigt.
Krankenkasse, Ärzte und Apotheken waren sich zuletzt einig, dass 
das bisherige Vertragsgerüst an die neuen Bedingungen angepasst 
werden muss. Das Bundessozialgericht hatte am 6.2.2008 einer Klage 
der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen gegen die Barmer 
stattgegeben und entschieden, dass für den Hausarzt- und 
Hausapothekenvertrag keine Mittel verwendet werden dürfen, die der 
Förderung der Integrierten Versorgung dienen. Rund 18.000 Apotheken, 
38.000 Hausärzte und etwa zwei Millionen Barmer-Versicherte erfüllen 
den Vertrag seit März 2005 mit Leben.
Die teilnehmenden Apotheken tragen gemeinsam mit Ärzten und Barmer
u.a. zu einer Verminderung von Wechselwirkungen bei und beugen damit 
Krankenhauseinweisungen als Folge von Interaktionen vor. "Wir werden 
in den nächsten Monaten ein modifiziertes Vertragsmodell mit der 
Barmer diskutieren", sagte DAV-Vorsitzender Keller: "Eine weitere 
Optimierung der pharmazeutischen Betreuung der Versicherten ist uns 
wichtig."
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter 
www.abda.de.

Pressekontakt:

Thomas Bellartz
Pressesprecher
Tel.: 030 40004-131
Fax: 030 40004-133
E-Mail: t.bellartz@abda.aponet.de
www.abda.de

Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell

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