Alle Storys
Folgen
Keine Story von ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände mehr verpassen.

ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

Patienten können wieder gewohnte Packungsgröße erhalten

Berlin (ots)

Gesetzlich versicherte Patienten können ab 1. April ihr Arzneimittel vorerst wieder in der gewohnten Packungsgröße erhalten. Der Rahmenvertrag zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) ermöglicht es Apotheken, in bestimmten Fällen nun auch wieder "alte" Packungsgrößen abzugeben, sofern das Rezept nur das Kennzeichen N1, N2 oder N3 ohne konkrete Stückzahl angibt. Mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) und fehlerhaften Datenmeldungen einzelner Pharmahersteller hatte es zu Jahresbeginn eine erhebliche Verunsicherung unter den Patienten gegeben.

Der neue Rahmenvertrag differenziert bei Rezepten, die nur ein N-Kennzeichen tragen:

1. Wenn es Rabattarzneimittel gibt und diese innerhalb des verordneten neuen N-Bereiches liegen, muss eines dieser Rabattarzneimittel abgegeben werden.

2. Gibt es daneben auch Rabattarzneimittel mit einer "alten" N-Kennzeichnung, kann die Apotheke zwischen allen Rabattarzneimitteln wählen.

3. Sind nur Rabattarzneimittel vorhanden, die eine "alte" N-Kennzeichnung tragen, darf die Apotheke eines dieser Rabattarzneimittel abgeben, muss es aber nicht tun.

4. Sind gar keine Rabattarzneimittel vorhanden, kann die Apotheke zwischen einem Präparat aus dem neuen N-Bereich oder mit "alter" N-Kennzeichnung wählen.

Diese Regelungen sollen eine Abgabe von Packungen mit "alten" N-Kennzeichnungen ermöglichen, ohne die Pflicht zur Abgabe von Rabattarzneimitteln zu unterlaufen.

"Viele Patienten können die neuen Packungsgrößen kaum nachvollziehen", sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. "Mit der neuen Regelung können die Apotheker nun besser auf die Bedürfnisse der Patienten eingehen und ihnen die Umstellung erleichtern." Während der neue Rahmenvertrag zwischen DAV und GKV am 1. April in Kraft tritt, hat der Gesetzgeber die Packungsgrößenverordnung bereits zum 15. März geändert. Die dazugehörigen Anlagen mit neuen N-Kennzeichen treten am 1. Mai in Kraft. Packungen mit ungültig gewordenen N-Kennzeichen dürfen allerdings noch 18 Monate nach der jeweiligen Änderung an Patienten abgegeben werden.

Die Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter www.abda.de

Pressekontakt:

Christian Splett
Pressereferent
Tel.: 030 40004-137
Fax: 030 40004-133
E-Mail: c.splett@abda.aponet.de
www.abda.de

Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Weitere Storys: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
  • 30.03.2011 – 09:24

    Rezeptfreie Heuschnupfenmittel individuell auswählen

    Berlin (ots) - Etwa jeder fünfte Bundesbürger leidet an Heuschnupfen, vor allem Kinder und Jugendliche. Für Pollenallergiker gibt es eine Vielzahl rezeptfreier Arzneimittel. "Rezeptfrei heißt nicht harmlos: Lassen Sie sich bei der Auswahl des Medikaments in der Apotheke beraten. Das gilt besonders für Eltern kleiner Kinder und Autofahrer", rät Erika Fink, Präsidentin der Bundesapothekerkammer. Heuschnupfen ist ...

  • 29.03.2011 – 09:31

    Gegen Halsschmerzen helfen pflanzliche Arzneimittel

    Berlin (ots) - Kratzen im Hals oder Schmerzen beim Schlucken sind typische Symptome einer Erkältung. "Gegen Halsschmerzen helfen pflanzliche Arzneimittel oft sehr gut", sagt Erika Fink, Präsidentin der Bundesapothekerkammer. Eingesetzt werden z.B. Extrakte aus Kamillen- oder Lindenblüten, aus Blättern von Salbei, Thymian oder Spitzwegerich und die Heilpflanze Isländisch Moos. Die Extrakte wirken je nach enthaltener ...