Alle Storys
Folgen
Keine Story von ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände mehr verpassen.

ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

Schwerkranke Privatversicherte von Vorauszahlungen in Apotheken entlasten

Schwerkranke Privatversicherte von Vorauszahlungen in Apotheken entlasten
  • Bild-Infos
  • Download

Berlin (ots)

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die beiden privaten Krankenversicherungen HUK-COBURG und PAX-Familienfürsorge wollen schwerkranke Patienten ab sofort von hohen Vorauszahlungen und unnötiger Bürokratie entlasten. Eine neue Vereinbarung ermöglicht die Direktabrechnung zwischen Apotheke und Krankenversicherung bei teuren Arzneimitteln, die auf Privatrezept verordnet werden. Diesen zusätzlichen Service können alle Versicherten der HUK-COBURG Krankenversicherung AG und der PAX-Familienfürsorge Krankenversicherung AG in Anspruch nehmen. Jede Apotheke, die Mitglied im jeweiligen Landesapothekerverband ist, kann mitmachen.

"Mit der HUK-COBURG und der PAX-Familienfürsorge konnten wir zwei wichtige private Krankenversicherungen als Kooperationspartner für die Direktabrechnung von Arzneimitteln gewinnen", sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. "Für Patienten in schwierigen Lebenslagen ist die Apotheke ein Ort, wo sie neben Kompetenz und Vertrauen oft auch eine ganz besondere Hilfeleistung erwarten. Mit diesem Service können wir Privatversicherten, die schwerkrank sind und deshalb hohe Auslagen haben, eine echte Unterstützung in der Apotheke anbieten."

Normalerweise muss ein privat versicherter Patient in Vorleistung gehen, d.h. die Arzneimittel zunächst komplett bezahlen. Später kann er bei seiner Versicherung eine Kostenrückerstattung beantragen. Dies kann jedoch zwischenzeitlich zu hohen finanziellen Belastungen führen. Bei einer Direktabrechnung zwischen Apotheke und Krankenversicherung muss der Patient künftig gegenüber der Apotheke nicht mehr in Vorkasse treten. Ein Einreichen der Rezepte ist ebenfalls nicht mehr notwendig.

Voraussetzung für die Teilnahme am Direktabrechnungsverfahren ist, dass die Rezeptsumme mindestens 1.000 Euro beträgt und der Patient seine Forderung gegenüber der HUK-COBURG Krankenversicherung AG oder der PAX-Familienfürsorge Krankenversicherung AG an die Apotheke abtritt. Die Versicherung muss jeweils im Einzelfall zustimmen. Formulare dazu hält jede teilnehmende Apotheke für die Versicherten von HUK und PAX bereit.

Weitere Informationen unter www.abda.de und www.aponet.de

Pressekontakt:

Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, 030 40004-132, presse@abda.de

Christian Splett, Pressereferent, 030 40004-137, c.splett@abda.de

Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell