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Bundesgerichtshof bestätigt Arzneimittelpreisverordnung

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Berlin (ots)

Deutschlands Apotheker reagieren positiv auf die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe, dass pharmazeutische Großhändler weiterhin ein Skonto gewähren dürfen, wenn Apotheken ihre Rechnungen schnell bezahlen. Das Urteil bestätigt damit die Arzneimittelpreisverordnung mit ihrem bundeseinheitlichen Apothekenabgabepreis für rezeptpflichtige Medikamente.

"Deutschlands höchste Richter in Zivilsachen haben die Arzneimittelpreisverordnung bestätigt und Klarheit darüber geschaffen, unter welchen Bedingungen die Apotheken die Arzneimittel beim Großhandel beziehen dürfen", sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, zur heutigen Entscheidung. "Damit hat der Bundesgerichtshof die Erwartung von Staat und Gesellschaft bekräftigt, dass Apotheker als Freiberufler und Kaufleute möglichst effizient und rational handeln. So können die Apotheken ihrer Aufgabe nachkommen, die wohnortnahe Arzneimittelversorgung zu gewährleisten sowie Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu schaffen." Allerdings seien Skonti sehr individuelle Konditionen, die jeder einzelne Apotheker von seinem Großhändler eingeräumt bekomme, so Schmidt.

Zum Hintergrund: Die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) ist eine tragende ordnungspolitische Säule des deutschen Gesundheitswesens und seiner Arzneimittelversorgung. Ausgehend vom Herstellerabgabepreis führen gesetzlich festgelegte Zuschläge für Großhandel und Apotheke sowie die Mehrwertsteuer zu einem bundeseinheitlichen Apothekenabgabepreis für jedes rezeptpflichtige Medikament. Damit werden das Sachleistungsprinzip und der Kostendämpfungsmechanismus in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ermöglicht, aber auch der Verbraucherschutz gestärkt: Kurzfristig schützt die AMPreisV den Patienten davor, dass seine Notlage durch überhöhte Preise ausgenutzt wird. Mittel- und langfristig verhindert sie qualitätsminderndes Preisdumping und sichert die flächendeckende Versorgung durch ein Netz wohnortnaher Apotheken.

Weitere Informationen unter www.abda.de/newsroom

Pressekontakt:

Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, 030 40004-132, r.kern@abda.de

Christian Splett, Pressereferent, 030 40004-137, c.splett@abda.de

Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell

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