ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Wissenschaftlicher Beirat der Bundesapothekerkammer
Kein Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen
Berlin (ots)
Als gesundheitspolitisch verfehlt erachtet der Wissenschaftliche Beirat der Bundesapothekerkammer die Pläne der Bundesregierung, nach denen nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr verordnungsfähig sein sollen.
Der Wissenschaftliche Beirat betont, dass auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel wirksam und für viele Indikationen therapeutisch hinreichend sind. Die Tatsache, dass die Patienten diese Arzneimittel auch im Rahmen der Selbstbehandlung, das heißt ohne ärztliche Verschreibung, erhalten können, rechtfertigt nach seiner Ansicht nicht, sie von der Erstattungsfähigkeit durch die gesetzlichen Krankenkassen auszuschließen. Vielmehr sei zu befürchten, dass den Patienten als Folge therapeutisch indizierte Arzneimittel vorenthalten würden. Der Wissenschaftliche Beirat weist zudem darauf hin, dass nicht alle Patienten der Empfehlung des Arztes folgen werden, ein therapeutisch notwendiges, nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel selbst in der Apotheke zu erwerben. Viele Patienten seien der Meinung, dass nur verschreibungspflichtige und erstattungsfähige Arzneimittel wirksam seien. Rezeptfreie Arzneimittel seien hingegen - da nicht erstattungsfähig - weniger wirksam und daher von geringerem Nutzen.
Neben dieser Unterversorgung ist nach Auffassung des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesapothekerkammer aber auch eine Über- bzw. Fehlversorgung zu befürchten. Es sei davon auszugehen, dass Ärzte den Patienten ersatzweise Arzneimittel verordnen, die erstattungsfähig sind. Dies bedeute aber eine Verordnung von Arzneimitteln, die in dem jeweiligen Krankheitsstadium noch nicht unbedingt notwendig seien und die in der Regel ein ungünstigeres Nutzen-Risiko-Verhältnis haben, weshalb sie aus Gründen der Sicherheit auch der Verschreibungspflicht unterliegen.
Die geplanten Regelungen führen nach Ansicht des Wissenschaftlichen Beirates der Bundesapothekerkammer zu einer Verschlechterung der Qualität der Patientenversorgung mit Arzneimitteln. Es bestehe somit die Gefahr eines gesundheitlichen Schadens für den Einzelnen und eines ökonomischen Schadens für die Solidargemeinschaft der Versicherten.
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Elmar Esser
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