ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Das grüne Rezept kommt
Berlin (ots)
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Deutsche Apothekerverband e.V. (DAV), der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) und der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) haben gemeinsam ein Grünes Rezept entwickelt, das nun eingeführt wird.
Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz werden in den meisten Fällen nicht-rezeptpflichtige Arzneimittel nicht mehr von den Gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Diese primär unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten getroffene Entscheidung grenzt Arzneimittel aus, die sich bisher in der Therapie bewährt haben - und die, auch nach Willen des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung, weiterhin wichtiger Bestandteil der Therapie sein sollen.
Das Grüne Rezept wird den Vertragsärzten zur Verfügung gestellt. Obwohl Druck und Vertrieb von vielen namhaften Unternehmen der pharmazeutischen Industrie bezahlt werden, ist das Grüne Rezept vollkommen werbefrei. Seine Ausgestaltung orientiert sich an den Rezeptvordrucken, die den Versicherten wohlbekannt sind - mit einem wesentlichen Unterschied: Es ist grün.
Die Einführung des Grünen Rezeptes dient verschiedenen Zielen:
- Das Grüne Rezept signalisiert dem Patienten, dass die Anwendung des so verordneten Arzneimittels medizinisch geboten ist, die Kosten jedoch nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.
- Es ist eine Merkhilfe für den Patienten bezüglich Name, Wirkstoff, Darreichungsform, Packungsgröße etc.
- Das Grüne Rezept kann vom Patienten genutzt werden, um bei der Einkommensteuererklärung eine außergewöhnliche Belastung im Sinne der Abgabenordnung nachzuweisen.
Mit der Einführung des Grünen Rezeptes engagieren sich die beteiligten Organisationen weiter dafür, dass Patienten trotz der finanzpolitisch motivierten weitgehenden Ausgrenzung nicht-verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus dem Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenkassen auch in Zukunft die medizinisch gebotene Therapie erhalten.
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