ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Die Apotheke als Unternehmen: Pharmazeutischer Sachverstand steht im Vordergrund
Berlin (ots)
Durch die Gesundheitsreform wurde die Vergütung der Apotheken weitestgehend vom Arzneimittelpreis abgekoppelt. Diese Entkoppelung wird von den Apothekern ausdrücklich begrüßt, da sie ihre heilberufliche Position stärkt. Denn die Beratung als das zentrale Qualitätsmerkmal der Apotheken wird somit nicht von finanziellen Erwägungen überlagert. Gleichzeitig sind die einzelnen Apotheken eigenständige Wirtschaftsunternehmen. Durch besondere Leistungen wie z.B. einen flächendeckenden Nacht- und Notdienstbereitschaft unterscheiden sich die Apotheken jedoch von anderen Einzelhändlern.
Das klassische Tätigkeitsfeld der Apotheker und Apothekerinnen ist noch immer die öffentliche Apotheke. Etwa 85 Prozent aller berufstätigen Pharmazeuten arbeiten hier. Auf Grund der Niederlassungsfreiheit in Deutschland erhält jeder approbierte Apotheker auf Antrag die behördliche Erlaubnis, eine Apotheke zu betreiben. Die selbständigen Apotheker nehmen dann zusätzlich zur beruflichen Verantwortung noch das wirtschaftliche Risiko eines eigenen Unternehmens auf sich. Denn neben den vorrangigen pharmazeutischen Tätigkeiten muss ein Apothekenleiter aktive Betriebswirtschaft betreiben: Buchführung, Rechnungswesen, Personalführung und Marketing sind nur einige Aufgaben, denen sich der Unternehmer stellen muss.
Hans-Günter Friese, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: "Der Apotheker versteht sich in erster Linie als freier Heilberufler und so will auch die Gesellschaft diesen Beruf: nämlich unabhängig und damit optimal beraten werden. Erst in zweiter Hinsicht ist der Apotheker auch Gewerbetreibender und damit Kaufmann. Natürlich brauchen auch Apotheken ein angemessenes Vergütungsvolumen, um die zu erbringenden Dienstleistungen finanzieren zu können. Über das Einkommen der Apotheken entscheidet das Preisbildungssystem für Arzneimittel, das gesetzlich vorgeschrieben ist. Nicht der Apotheker entscheidet über die Höhe seiner Vergütung für rezeptpflichtige Arzneimittel."
Mit der Gesundheitsreform ist ein kombiniertes Modell von preisunabhängigen und preisabhängigen Komponenten bei der Preisbildung verschreibungspflichtiger Arzneimittel in Kraft getreten. Je Packung erhalten die Apotheken ein festes Abgabeentgelt von 8,10 Euro - unabhängig vom Preis des Medikaments. Die Gesetzlichen Krankenkassen, bei denen immerhin 90 Prozent der Bevölkerung versichert sind, erhalten einen Rabatt von 2 Euro pro verschriebenem Medikament zugesprochen. Zusätzlich wird eine geringe preisabhängige Komponente von 3 Prozent auf den Apothekeneinkaufspreis aufgeschlagen.
Bei der Arzneimittelversorgung steht also nach der Gesundheitsreform der pharmazeutische Sachverstand noch viel stärker als bisher im Vordergrund. Für ein Schlafmittel zum Preis von 12 Euro, das bei falscher Anwendung zur Abhängigkeit führen kann, ist eben der gleiche Beratungsaufwand von Nöten wie für ein blutdrucksenkendes Mittel zum Preis von 200 Euro.
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