ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Gutachten der Monopolkommission
Einzig Apotheken garantieren Arzneimittelsicherheit
Berlin (ots)
Arzneimittel sind Waren besonderer Art - zum Beispiel weil ein Missbrauch möglich ist oder eine falsche Anwendung die Gesundheit gefährden kann. Daher sind besondere Sicherheitsmaßnahmen wichtig, die nur die Apotheke garantieren kann.
Apotheken gibt es flächendeckend, nicht nur in kommerziell lohnenden Regionen. Sie bieten zusätzlich zur Arzneimittelversorgung ein breites, patientenorientiertes Dienstleistungsspektrum. Einige Beispiele sind der Notdienst an Feiertagen und in der Nacht, die Pflicht zur Belieferung jeder Verordnung (Kontrahierungszwang), die Verhinderung eines Arzneimittelmissbrauchs, die stichprobenhafte Prüfung von Arzneimitteln oder das Bereithalten eines Notfalldepots. "Eine Apotheke ist deshalb nur äußerlich mit einem Einzelhandelsgeschäft vergleichbar. Anders als von der Monopolkommission bewertet sind Apotheken viel mehr als nur "Abgabestellen" für Arzneimittel. Apotheker sind freie Heilberufler - und erst in zweiter Linie Kaufleute" sagte Heinz-Günter Wolf, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Apotheken haben einen gesetzlichen Auftrag, die Bevölkerung mit Arzneimitteln zu versorgen. Um die hohen Sicherheitsstandards zu erhalten, wird die Arzneimittelversorgung durch die Apotheken gesetzlich umfassend reglementiert.
Zusätzlich bieten Apotheken ohne gesetzliche Verpflichtung vielfältige Dienstleistungen an, die oft nicht kostendeckend honoriert werden. Dazu gehören zum Beispiel im Einzelfall die Lieferung von Arzneimitteln nach Hause (Home-Service), das Führen einer Medikationsdatei oder Präventionskampagnen. Eine aktuelle Studie hat gezeigt, dass die bundesdeutschen Apotheken in enger Zusammenarbeit mit den Ärzten einige zehntausend Probleme lösen - jeden Tag. "Wenn es die öffentliche Apotheke nicht gäbe, müsste man sie erfinden" so Wolf.
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