Kölnische Rundschau: Kölnische Rundschau KOMMENTAR zur Entscheidung des NRW-Verfassungsgerichts zur Kommunalwahl
Köln (ots)
In die Pflicht genommen
WILFRIED GOEBELS, Düsseldorf,zum Kommunalwahlurteil
Das Verfassungsgericht stellt hohe Hürden auf, bevor es Gesetze für verfassungswidrig erklärt. Das hat die Opposition bei ihrer zweiten Klage im Streit um die Kommunalwahl schmerzlich erleben müssen. Man mag den Verzicht auf eine Stichwahl bei kommunalen Spitzenämtern für politisch fragwürdig halten, verfassungs rechtlich zwingend geboten ist diese damit noch nicht.
Nach ihrem Erfolg in der ersten Klage gegen die Zusammenle gung der Kommunal- und Euro pawahl haben SPD und Grüne mit dem zweiten Klageverfah ren hoch gepokert - und böse verloren. Das Verfassungsge richt hat dem Gesetzgeber bei der Gestaltung des Wahlrechts und der Festlegung der Termi ne einen weiten Ermessensspielraum zugestanden. Politi sche Mehrheiten entscheiden, das Verfassungsgericht greift nur ein, wenn es willkürlich zu geht. Das ist laut Urteil der Richter in den roten Roben nicht der Fall.
Nach dem Klagemarathon soll te sich die Politik wieder auf ih re eigentliche Rolle besinnen. Die Politisierung des Verfas sungsgerichts und Prozesshan seleien schaden dem Ansehen der Parteien. Künftig muss die Politik den ehernen Grundsatz beherzigen, dass sich Parteien einvernehmlich auf Wahltermi ne und Wahlverfahren verstän digen. Die Ankündigung von SPD und Grünen, nach einem Wahlsieg bei der Landtagswahl 2010 zur Stichwahl zurückzu kehren, lässt aber wenig Ein sicht erwarten.
Die Entkopplung der Kommu nal- und Bundestagswahl hat den Vorteil, dass die Wahl des Bürgermeisters nicht von der Kanzlerfrage dominiert wird. Das gibt der Kommunalwahl ein stärkeres Gewicht. Höhere Kosten durch mehr Wahltermi ne sollten die Demokratie wert sein.
Die Verfassungsrichter haben die Politik in die Pflicht ge nommen, über Wahlverfahren selbst zu entscheiden. Sicher ein kluges und weitsichtiges Ur teil. Innenminister Wolf kann für sich in Anspruch nehmen, dass er bei der Abschaffung der Stichwahl rechtlich ein wandfrei handelte. Das war bei früheren Verfassungsklagen lei der nicht immer so.
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