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Kirchenrechtler Schüller: Aufarbeitungskommissionen brauchen Rechte wie Staatsanwaltschaften

Köln (ots)

Nach dem Rücktritt des Kölner Strafrechtlers Stefan Rixen bei der Aufarbeitungskommission für das Erzbistum Köln hat der in der Münster lehrende Kirchenrechtler Thomas Schüller für solche Gremien Rechte wie für Staatsanwaltschaften gefordert. "Das ist nicht nur ein Kölner Problem", sagte Schüller der Kölnischen Rundschau (Dienstagausgabe). Schüller, der selbst der entsprechenden Kommission für das Bistum Münster angehört, meinte weiter: "Hier und auch in vielen andere Unabhängigen Kommissionen stoßen wir auf die gleichen Probleme. Selbst dann, wenn die Bischöfe besten Willens sind, mauern Leute aus ihren kirchlichen Verwaltungen. Kommissionen fordern Akten an und bekommen Unterlagen und Informationen, die ganz offensichtlich ausgewählt, gefiltert, aufbereitet sind. Wir brauchen aber die ganze, originale Akte, um den Betroffenen überhaupt helfen zu können." Vorbildlich wäre für ihn ein Modell wie in angelsächsischen Ländern oder in Frankreich, in dem die Kommissionen auch beim Aktenzugriffe Rechte wie Staatsanwaltschaften hätten.

Schüller warb zudem um Fairness: "Es geht nicht nur um (den Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal) Woelki und darum, wie weit er Fälle aus der Zeit seiner Vorgänger noch einmal hätte überprüfen müssen. Es gibt andere Bischöfe wie Franz-Josef Bode in Osnabrück, die massive Fehler begangen haben, aber sie gelten kirchenpolitisch als angenehmer, deshalb thematisieren viele das nicht so. Und es geht auch nicht um die katholische Kirche. "

Schüller bedauerte, dass auf Bundesebene offensichtlich keine Mehrheit dafür gebe, die Gesetzesgrundlage für staatliche Kommissionen zu schaffen:. "Nach meiner Überzeugung ist das so, weil man die Weiterungen scheut." Das Prinzip staatlicher Aufarbeitung müsse ja auch für die evangelische Kirche, Sportvereine und Schulen gelten.

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