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Missbrauchsfall Dillinger: Beim Erzbistum Köln lagen offenbar keine Hinweise auf pädophile Neigung des Trierer Priesters vor

Köln (ots)

Köln. Neue Einzelheiten im Missbrauchsfall um den verstorbenen saarländischen Geistlichen Edmund Dillinger: Nach Angaben des Erzbistums Köln, wo Dillinger zwischen 1971 und 1979 tätig war, gibt es keine Belege dafür, dass Dillingers Heimatbistum Trier die Kölner Kollegen seinerzeit über die schon aktenkundige pädophile Neigung des Pfarrers informiert hätte. Dillinger war zunächst zum Studium an die Universität Köln beurlaubt worden und dann von 1971 bis 1979 im Erzbistum Köln tätig, zeitweise auch als Religionslehrer an einer Mädchenschule. Es habe einen Gestellungsvertrag mit dem Bistum Trier gegeben, erklärte das Erzbistum Köln der Kölnischen Rundschau: "Eine Versetzung und Hinweise auf pädophile Neigungen werden in den vorhandenen Akten nicht erwähnt."

Bisher liegen demnach aber keine Hinweise darauf vor, dass Dillinger auch auf dem Territorium der Kölner Erzdiözese sexuellen Missbrauch Minderjähriger begangen hätte. "Hinsichtlich möglicher Hinweise auf sexuelle Übergriffe, die in die Einsatzzeit von Pfr. Dillinger im Erzbistum Köln fallen könnten, befindet sich das Erzbistum Köln im Austausch mit dem Bistum Trier", erklärte das Erzbistum der Kölnischen Rundschau. "Sollte es entsprechende Hinweise geben, werden diese sorgfältig geprüft."

Wie inzwischen bekannt ist, war Dillinger vom damaligen Trierer Bischof Bernhard Stein nach einem ersten Fund verdächtiger Fotos nach Köln abgeordnet worden, 1979 durfte er als Religionslehrer ins Saarland zurückkehren. Nach Dillingers Tod waren dann rund 700 weitere Fotos entdeckt worden, auf denen er über Jahrzehnte hinweg eigene Missbrauchstaten dokumentiert haben soll.

Zum umstrittenen Umgang mit diesen Fotos erklärte der frühere rheinland-pfälzische Justizminister Gerhard Robbers, der als Vorsitzender der Unabhängigen Aufarbeitungskommission für das Bistum Trier in dem Fall unter Druck geraten war, der Zeitung: "Die Rechtslage erscheint der Unabhängigen Aufarbeitungskommission unbefriedigend, weil und soweit sie die Aufarbeitung beeinträchtigt." Die Kommission prüfe Möglichkeiten, das kinderpornografische Material zu sichern und auszuwerten. Robbers: "Polizeien und Staatsanwaltschaften ermitteln nicht, wenn der Täter bereits verstorben ist und übernehmen entsprechendes Material daher in der Regel nicht. Eine Vernichtung des Materials erscheint uns nicht sachgerecht."

Pressekontakt:

Kölnische Rundschau
Raimund Neuß
Telefon: 0228-6688-546
print@kr-redaktion.de

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