Sicherheitspaket II
Entwurf gefährdet Flüchtlingsschutz
Bonn/Berlin (ots)
Gesetzentwurf greift in Freiheitsrechte ein / Starke Einschränkungen beim Flüchtlingsschutz / Datenaustausch zwischen Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und Geheimdiensten setzt Asylsuchende Verfolgungsrisiko aus / Schwierigkeiten für Menschenrechtsverteidiger bei der Einreise in die Bundesrepublik zu befürchten
amnesty international befürchtet, dass der Gesetzentwurf zum zweiten Sicherheitspaket die Freiheitsrechte aller Menschen in der Bundesrepublik stark einschränken wird. Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Terrorakten dürfen nicht zu Lasten des Menschenrechtsschutzes gehen, betont die Organisation anlässlich der heutigen Expertenanhörung der Bundesregierung vor dem Innenausschuss des Bundestages.
Vor allem kritisiert amnesty international die Verschlechterung des Flüchtlingsschutzes. "Wenn der Entwurf in dieser Form verabschiedet wird, führt das dazu, dass in Zukunft schutzbedürftige Personen von einem sicheren Bleiberecht in der Bundesrepublik ausgeschlossen werden", sagt Julia Duchrow, Flüchtlingsexpertin der deutschen Sektion von amnesty international. Die Menschenrechtsorganisation fordert deshalb, dass die Bundesregierung den Flüchtlingsschutz unangetastet lässt.
Drei Punkte nimmt die Menschenrechtsorganisation besonders ins Visier: Zum einen sieht der Gesetzentwurf vor, dass Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst Zugriff auf die gesamten Daten eines Asylverfahrens bekommen sollen. Darüber hinaus soll das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge verpflichtet werden, den Verfassungsschutz aktiv zu unterstützen durch die Weitergabe von Informationen über Asylbewerber. "Wenn deutsche Geheimdienste im Zuge der Terrorismusbekämpfung stärker mit befreundeten Geheimdiensten zusammenarbeiten, kann das dazu führen, dass Angaben über politische Aktivitäten von Asylbewerbern zu den Behörden des Verfolgerstaats gelangen. Bei ihrer Rückkehr ins Heimatland wären diese Asylbewerber, aber auch ihre Familienangehörigen, stark gefährdet", kritisiert Duchrow den Entwurf.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Ausweitung der Gründe, aus denen eine Aufenthaltsgenehmigung verweigert werden kann. "Es besteht die Gefahr, dass Menschenrechtler, die sich gewaltlos für die Rechte von Gefangenen einsetzen, die einem terroristischen Umfeld zugeordnet werden, als Unterstützer terroristischer Vereinigungen nicht mehr in die Bundesrepublik einreisen können. Gerade diese Menschen brauchen aber häufig Schutz", beschreibt Julia Duchrow die schwierige Lage vieler Menschenrechtsverteidiger.
Auch die Pläne der Bundesregierung, Flüchtlingen in Zukunft schon dann den Abschiebungsschutz zu verweigern, wenn schwer wiegende Gründe dafür sprechen, dass sie ein schweres, nichtpolitisches Verbrechen begangen haben, sieht amnesty international mit großer Besorgnis. Bisher war das nur dann möglich, wenn der Flüchtling rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden war. "Eine Verschärfung des geltenden Rechts führt hier nicht zu mehr Schutz vor Terrorakten. In der Konsequenz kann sie aber dazu führen, dass Flüchtlinge ungerechtfertigt der Gefahr schwerer Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt werden", so Julia Duchrow.
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