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Viele Unternehmen sind noch nicht auf elektronische Steueranmeldungen eingestellt

München (ots)

Steueranmeldungen sind ab 1. Januar 2005 nur noch
elektronisch möglich / Bußgelder bis zu 25.000 Euro drohen /
ComputerPartner erklärt, wie sich Firmen und Selbstständige
vorbereiten können
München, 9. Dezember 2004 – Der Versand der Steueranmeldedaten per
Fax oder Brief wird der Vergangenheit angehören. Vom 1. Januar 2005
an müssen Unternehmen und auch Selbstständige ihre monatliche
Umsatzsteuervoranmeldung sowie Lohnsteueranmeldung auf elektronischem
Wege den Finanzbehörden übermitteln. Aber viele Unternehmen sind auf
das neue digitalisierte Verfahren noch nicht vorbereitet. Dies
berichtet die Handelszeitschrift ComputerPartner in ihrer aktuellen
Ausgabe (50/2004). ComputerPartner erklärt, wie Firmen einfach und
schnell die technischen Voraussetzungen schaffen können.
Obwohl die Änderungen im Steuergesetz bereits im vergangenen Jahr
gemacht worden und hinlänglich in den Firmen bekannt sind, hapert es
anscheinend bei vielen Selbstständigen und Unternehmen mit der
technischen Umstellung. "Sie haben von den Neuerungen zwar mal
gehört, verdrängen das Thema aber", hat der Münchner Steuerberater
Andreas Müller beobachtet. Dies kann aber hohe Bußgeldforderungen
nach sich ziehen, so ComputerPartner. Denn wie bisher sind auch bei
der elektronischen Übermittlung die Abgabefristen einzuhalten - eine
Abgabeschonfrist gibt es ab 1. Januar 2005 nicht mehr. Im schlimmsten
Fall drohen dem säumigen Melder Verspätungszuschläge von bis zu
25.000 Euro sowie eine Steuerschätzung. Ausnahmeregelungen gibt es
nur sehr wenige, etwa wenn eine Firma die Buchhaltung oder
Lohnabrechnung noch ganz ohne EDV bewältigt, so die
Handelszeitschrift.
Für Unternehmen und Selbstständige gibt es drei Möglichkeiten,
sich auf die neue Gesetzeslage einzustellen: Zum einen bieten die
Finanzbehörden die kostenfreie Software "Elster" ("Elektronische
Steuererklärung") an, mit der die Daten verschlüsselt an die
Verwaltungen versendet werden können. Wichtig ist hierbei, dass
regelmäßig Updates aufgespielt und Rechner sorgfältig mit Firewalls
und Virenprogrammen gegen unbefugte Zugriffe geschützt werden. Zum
anderen ist es aber auch möglich, Buchhaltungs- und
Lohnabrechnungsoftware, die das Elster-Verfahrung unterstützt, von
anderen Herstellern zu erwerben. Am einfachsten ist allerdings, die
Daten dem hauseigenen Steuerberater zu übergeben, wenn dieser ohnehin
die Lohn- und Gehaltabrechnung macht. Damit haben Unternehmen und
Selbstständige eine Art "Sorglos-Paket", meint ComputerPartner.
Für Rückfragen:
Marzena Fiok, Redaktion ComputerPartner,
Tel. 089/ 360 08-361, Fax 089/ 360 86-389
ComputerPartner, die Handelszeitschrift für Informationstechnologie,
Telekommunikation und Consumer Electronics, ist eine Publikation der
IDG Business Verlag GmbH in München, einer Tochtergesellschaft des
weltweit größten Fachverlages für IT-Informationen, der International
Data Group (IDG) in Boston, Massachusetts, USA
ots-Originaltext: ComputerPartner
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7201

Original-Content von: IDG ChannelPartner, übermittelt durch news aktuell

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