HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung setzt ihr Schadenmanagement gerichtlich durch
Coburg (ots)
Das Landgericht Bamberg hat soeben eine Klage der Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München gegen die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung abgewiesen. Damit hat sich die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung in der ersten Instanz erfolgreich gegen eine von der Anwaltskammer geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gewehrt.
Die Anwaltskammer hatte von der HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung verlangt, eine nach Überzeugung der HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung kundenfreundliche Regelung nicht mehr anzuwenden, nach der die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung unter bestimmten Voraussetzungen auf eine eigentlich anstehende Rückstufung im Schadenfreiheitssystem verzichtet. Die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung weigerte sich, eine entsprechende Erklärung abzugeben, und bot der Kammer stattdessen Gespräche über die Gestaltung ihrer Schadenmanagementmaßnahmen an. Diese Gespräche lehnte die Anwaltskammer ab und legte beim Landgericht Bamberg Klage ein.
Die eben bekanntgegebene Abweisung der Klage wird von Dr. Ulrich Eberhardt, Vorstand der HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung, begrüßt: "Das ist ein Urteil im Interesse unserer Kunden. Hätte das Gericht der Klage stattgegeben, hätten wir unsere Kunden schlechter behandeln müssen, als wir das in unserem Hause traditionell eigentlich wollen."
Seit Herbst 2008 bietet die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung Tarife mit variabler Selbstbeteiligung an. Die anfangs vereinbarte Selbstbeteiligung von 150 Euro pro Schadenfall sinkt bei schadenfreiem Verlauf sukzessive bis auf 0 Euro, kann aber umgekehrt bis auf maximal 400 Euro ansteigen, wenn für den Vertrag Schäden gemeldet werden.
Der Versicherte kann allerdings eine Rückstufung für künftige Schadenfälle vermeiden, wenn der Rechtsschutzfall durch eine anwaltliche Erstberatung beendet werden kann, ein Mediator eingeschaltet oder ein von der HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung empfohlener Anwalt beauftragt wird. Letzteres wurde von der Münchener Rechtsanwaltskammer beanstandet - sie sah hierin eine rechtlich unzulässige Einschränkung des Rechts auf freie Anwaltswahl.
Solche Empfehlungen werden von den Kunden jedoch immer häufiger gewünscht. Die Kunden erwarten, dass ihr Rechtsschutzversicherer sich nicht mehr nur als reiner Kostenerstatter, sondern als "Lotse durch den Rechtsschutzfall" versteht, der sich stärker als in der Vergangenheit um die Anliegen der Versicherungsnehmer kümmert.
Die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung hat darauf reagiert. Sie arbeitet verstärkt mit einer großen Zahl erfahrener Anwälte zusammen, die nach objektiven Kriterien ausgewählt werden. Dabei erzielt sie auch Kostenersparnisse durch effizientere Abläufe wie z.B. durch elektronische Kommunikation. An diesen Einsparungen lässt die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung vor allem diejenigen Kunden teilhaben, die zu ihrer Realisierung beitragen, indem sie der Anwaltsempfehlung ihres Versicherers folgen. Vorstand Dr. Eberhardt: "Wir halten das Recht auf freie Anwaltswahl für eine wichtige Säule unseres Rechtssystems. Daran rütteln wir auch nicht. Niemand muss auf seinen persönlichen Vertrauensanwalt verzichten und unserer Empfehlung folgen. Wer aber unsere Hilfe sucht, den wollen wir nicht abweisen. Vielmehr geben wir Orientierung und stärken damit den Service-Charakter der Rechtsschutzversicherung. Damit erhöhen wir die Rechtskultur. Wir freuen uns, dass wir mit unserer Haltung vor Gericht Verständnis gefunden haben, und bleiben selbstverständlich gegenüber der Anwaltschaft weiter gesprächsbereit. Allerdings müsste das Gesprächsangebot nun auch einmal angenommen werden."
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