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HUK-COBURG

Die HUK-COBURG-Lebensversicherung rät: Ausgleich für Wegfall des gesetzlichen Sterbegelds schaffen

Coburg (ots)

Seit dem 1. Januar 2004 ist das Sterbegeld aus dem
Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Wer
seinen letzten Weg selbst regeln möchte, ohne Angehörige finanziell
zu belasten, kann diesen Bedarf zukünftig über die private Vorsorge
decken. Darauf weist die HUK-COBURG-Lebensversicherung hin.
Es ist ein ebenso wichtiges wie sensibles Thema: Welche Kosten
fallen für eine angemessene Beerdigung, ein persönliches Grabmal und
die langjährige Grabpflege an und wer kommt dafür auf? Damit
Angehörigen zumindest die finanzielle Belastung erspart bleibt,
bietet die HUK-COBURG-Lebensversicherung ab sofort die so genannte
Sterbegeldversicherung für alle Personen zwischen dem 50. und 75.
Lebensjahr an.
Eine Gesundheitsprüfung für den Abschluss dieser Versicherung ist
nicht erforderlich. Je nach individuellen Vorstellungen von einer
angemessenen Beerdigung kann eine entsprechende Versicherungssumme in
Höhe von 5.000, 7.500 oder 10.000 Euro gewählt werden. Die
vereinbarte Summe wird im Leistungsfall innerhalb von fünf Tagen an
den Bezugsberechtigten überwiesen, der vorher im Vertrag bestimmt
wurde. Während der Vertragslaufzeit erwirtschaftete Überschüsse
erhöhen den Auszahlungsbetrag. Die Sterbegeldversicherung läuft
lebenslang. Beiträge dafür müssen allerdings nur bis zum 85.
Lebensjahr gezahlt werden.
HUK-COBURG
Pressestelle
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel.: 09561 96-2080/81/82/83
Fax:  09561 96-3680 
presse@huk-coburg.de
http://www.huk.de
Leitung: Alois Schnitzer

Original-Content von: HUK-COBURG, übermittelt durch news aktuell

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