Die HUK-COBURG-Lebensversicherung rät: Ausgleich für Wegfall des gesetzlichen Sterbegelds schaffen
Coburg (ots)
Seit dem 1. Januar 2004 ist das Sterbegeld aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Wer seinen letzten Weg selbst regeln möchte, ohne Angehörige finanziell zu belasten, kann diesen Bedarf zukünftig über die private Vorsorge decken. Darauf weist die HUK-COBURG-Lebensversicherung hin.
Es ist ein ebenso wichtiges wie sensibles Thema: Welche Kosten fallen für eine angemessene Beerdigung, ein persönliches Grabmal und die langjährige Grabpflege an und wer kommt dafür auf? Damit Angehörigen zumindest die finanzielle Belastung erspart bleibt, bietet die HUK-COBURG-Lebensversicherung ab sofort die so genannte Sterbegeldversicherung für alle Personen zwischen dem 50. und 75. Lebensjahr an.
Eine Gesundheitsprüfung für den Abschluss dieser Versicherung ist nicht erforderlich. Je nach individuellen Vorstellungen von einer angemessenen Beerdigung kann eine entsprechende Versicherungssumme in Höhe von 5.000, 7.500 oder 10.000 Euro gewählt werden. Die vereinbarte Summe wird im Leistungsfall innerhalb von fünf Tagen an den Bezugsberechtigten überwiesen, der vorher im Vertrag bestimmt wurde. Während der Vertragslaufzeit erwirtschaftete Überschüsse erhöhen den Auszahlungsbetrag. Die Sterbegeldversicherung läuft lebenslang. Beiträge dafür müssen allerdings nur bis zum 85. Lebensjahr gezahlt werden.
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