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HUK-COBURG

Alle Jahre wieder: Kein Silvester ohne Schäden
Auto oft nur durch Teil- oder Vollkaskoversicherung geschützt

Coburg (ots)

Alle Jahre wieder wird Silvester mit strahlenden
Feuerwerken begangen. Leider sind die farbenfrohen Schauspiele nicht
nur schön, sondern auch gefährlich, wie sich jedes Jahr aufs Neue
zeigt. So passieren immer wieder zahlreiche Personen- und
Sachschäden, die in die Millionen gehen. Gerade Autobesitzer können
ein Lied davon singen: Denn häufig führt die Knallerei zu Schäden am
eigenen Auto. Es stellt sich dann die Frage, wer für den entstandenen
Schaden aufkommt. Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe weiß hierzu Rat.
Sollte ein Täter zu ermitteln sein, müsste dieser beziehungsweise
dessen private Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden
eintreten. Doch meist ist ein solcher nicht mehr ausfindig zu machen.
Dann hilft unter Umständen nur noch eine Teil- oder
Vollkaskoversicherung, um die finanziellen Folgen abzufedern.
Teilkaskoversicherung ersetzt Feuerwerksschäden
Wird das eigene Auto durch einen Feuerwerkskörper beschädigt,
ersetzt im Regelfall die eigene Teilkaskoversicherung den
entstandenen Sachschaden. Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird
diese vom Schaden abgezogen. Eine Rückstufung des
Schadenfreiheitsrabattes erfolgt in der Teilkaskoversicherung nicht.
Eine Teilkaskoversicherung hilft aber auch bei Schäden, die an der
Verglasung entstanden sind. Auch solche sind an Silvester keine
Seltenheit. Darüber hinaus deckt die Teilkaskoversicherung noch
weitere Gefahrenbereiche ab. So kommt sie beispielsweise auch für
Schäden auf, die durch Diebstahl, Sturm, Blitzschlag oder Wild
entstanden sind.
Umfassender schützt noch eine Vollkaskoversicherung
Wem diese Leistungen noch nicht ausreichen, kann sich mit einer
Vollkaskoversicherung noch zusätzlich gegen mutwillige Beschädigung
und gegen selbst verschuldeten Unfälle absichern. Nimmt man diese
Leistungen in Anspruch, erfolgt regelmäßig eine Rückstufung des
Schadenfreiheitsrabattes. Die vorher beschriebenen Leistungen aus der
Teilkaskoversicherung sind in der Vollkaskoversicherung komplett
enthalten.
Auto vom Feuerwerk fernhalten
Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe empfiehlt zusätzlich allen
Autofahrern in der Silvesternacht soweit wie möglich auf das Auto zu
verzichten und weit weg von Feuerwerken - am besten in einer Garage -
zu parken.
HUK-COBURG
Pressestelle
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel: 09561 96-2080/81/82
Fax: 09561 96-3680 
presse@huk-coburg.de
http://www.huk.de
Leitung:Alois Schnitzer

Original-Content von: HUK-COBURG, übermittelt durch news aktuell

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