Regionalklassen: Anderer Wohnort verteuert Kfz-Versicherungsbeitrag um bis zu 209 Euro
München (ots)
- Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung durch Umstufung der Regionalklasse - Selbe Stadt, selbe Straße und trotzdem bis zu 198 Euro Preisunterschied bei der Kfz-Versicherung
Nur durch das Tarifmerkmal Regionalklasse unterscheiden sich die Kfz-Versicherungsbeiträge zweier ansonsten identischer Versicherungsnehmer um bis zu 209 Euro pro Jahr. Das zeigen Beispielberechnungen auf Basis der jährlich vom GDV* veröffentlichten Kfz-Regionalklassen.** Diese bilden die Schadenbilanz einer Region für die Kfz-Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung ab.
Im Beispiel zahlt der Versicherungsnehmer in einem Zulassungsbezirk mit niedriger Schadenhäufigkeit (Wittmund, Niedersachsen) für seinen vollkaskoversicherten VW Golf 457 Euro pro Jahr. Würde er stattdessen in der Region mit der schlechtesten Schadenbilanz (Garmisch-Partenkirchen, Bayern), wohnen, läge die Jahresprämie bei 666 Euro - ein Aufschlag von 46 Prozent.***
Wichtig für Verbraucher: Erhöht sich der Kfz-Versicherungsbeitrag durch Umstufung des Zulassungsbezirkes in eine höhere Regionalklasse, haben sie ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht. Die Regionalklassen werden einmal im Jahr für alle deutschen Zulassungsbezirke herausgegeben. Dadurch bedingte Beitragsanpassungen kommunizieren Versicherer in der Regel mit der Beitragsrechnung für das neue Jahr.
Selbe Stadt, selbe Straße und trotzdem 198 Euro Preisunterschied bei der Kfz-Versicherung
Die meisten Versicherer stützen sich bei der Risikokalkulation - neben rund 50 weiteren Tarifmerkmalen - nicht nur auf die Regionalklassen, sondern berechnen die Beiträge postleitzahlgenau. Weitere Beispielberechnungen von CHECK24.de haben ergeben: Der Kfz-Versicherungsbeitrag unterschiedet sich zwischen verschiedenen Postleitzahlgebieten in der Landsberger Allee in Berlin bei sonst identischen Tarifmerkmalen um bis zu 198 Euro pro Jahr.
Deutliche Unterschiede gibt es z. B. auch in der Bergedorfer Straße in Hamburg (141 Euro) der Georg-Schumann-Straße in Leipzig (125 Euro) und der Dachauer Straße in München (111 Euro) sowie in anderen deutschen Großstädten.
*Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
**Quelle: Pressemitteilung GDV, 30.08.17 (http://ots.de/zLj2Z)
***Informationen zu den Beispielberechnungen von CHECK24.de und den verwendeten Beispielprofilen unter http://ots.de/YoZNC
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