Brände im Advent: Darauf sollten Verbraucher bei ihren Versicherungen achten
München (ots)
- Hausrat- und Wohngebäudeversicherung: Verbraucher sollten grobe Fahrlässigkeit versichern
- Wohnung: Hausratversicherung inklusive Schutz bei grober Fahrlässigkeit ab 34 Euro p. a.
- Reihenhaus: Grobe Fahrlässigkeit in Wohngebäudeversicherung ab 84 Euro p. a. versichern
Im Advent und der Weihnachtszeit nimmt die Zahl der Wohnungsbrände deutlich zu.*) Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft wurde den Versicherern 2019 in der Advents- und Weihnachtszeit mit 29.000 Bränden rund 9.000 mehr gemeldet als in einem Vergleichsmonat. Verantwortlich sind dafür häufig brennende Adventskränze oder Weihnachtsbäume. Bei Brandschäden an Einrichtungsgegenständen leistet eine Hausratversicherung. Beschädigt ein Feuer das Haus ist das ein Fall für die Wohngebäudeversicherung der Eigentümer.
Doch Vorsicht: Eine Versicherung leistet nicht in jedem Fall. Lassen Verbraucher beispielsweise Kerzen längere Zeit unbeaufsichtigt brennen, so handeln sie laut den Versicherungsbedingungen grob fahrlässig. Eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung kommt dann nur für den Schaden auf, wenn der Tarif grobe Fahrlässigkeit explizit einschließt.
Wohnung: Hausratversicherung inklusive Schutz bei grober Fahrlässigkeit ab 34 Euro p. a.
Eine Hausratversicherung, die grobe Fahrlässigkeit mitversichert, gibt es im Beispiel für eine Wohnung mit 50 Quadratmetern Wohnfläche bereits ab 34 Euro jährlich.**) Beim teuersten Anbieter kostet eine Versicherung mit vergleichbaren Leistungen 115 Euro im Jahr. Die günstigste Versicherung bietet somit ein Sparpotenzial von 71 Prozent.
Für ein Reihenhaus mit 80 Quadratmeter Wohnfläche zahlt eine Familie im Beispiel 84 Euro jährlich für eine Wohngebäudeversicherung, die auch Schäden durch grobe Fahrlässigkeit abdeckt.***) Der Vergleich lohnt: Die teuerste Versicherung kostet 192 Euro im Jahr. Das bedeutet eine Ersparnis von 56 Prozent.
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*)Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., https://ots.de/LxHScL [26.11.2020]
**)Wohnung: 50 qm Wohnfläche, Versicherungsnehmer: 30 Jahre (1.6.1990), kein öffentlicher Dienst, jährliche Zahlweise, Versicherungssumme 32.500 Euro, mit Überspannungsschäden durch Blitz (mind. 10 %), keine Schäden in den vergangen fünf Jahren, 10117 Berlin
***)Reihenhaus: 80 qm Wohnfläche, Massiv-Bauweise (1 OG, harte Bedachung, ausgebaut, ohne Keller) Baujahr: 2012, jährliche Zahlweise, maximale Selbstbeteiligung 300 Euro, versicherte Gefahren: Feuer/Blitzschlag, Leitungswasser & Sturm/Hagel, ohne Elementarschutz, keine Schäden in den vergangen fünf Jahren, Versicherungsbeginn: 2021, 20359 Hamburg
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