Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und muss gemeinschaftlich finanziert werden
GKV lehnt Zwangsabgabe zur Finanzierung der Prävention ab
Bergisch Gladbach (ots)
Gemeinsame Presseerklärung
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen
AOK-Bundesverband, Bonn Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach Bundesknappschaft, Bochum See-Krankenkasse, Hamburg Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg
Die Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenversicherung lehnen es ab, Zahlmeister für eine einseitige und unvollständige Präventionspolitik zu sein. Im Rahmen der vom BMGS im GMG-Entwurf vorgesehenen Festschreibung der Ausgaben für Gemeinschaftsprojekte sollen einseitig die Krankenkassen als Finanzgeber verpflichtet werden. Dies ist aus Sicht der Spitzenverbände inakzeptabel. Die GKV würde in diesem Fall noch stärker als bislang zum Hauptzahler. Erfahrungsgemäß steht zu befürchten, dass die übrigen Verantwortlichen ihr Engagement auf diesen Feldern noch weiter zurückführen. Der finanzielle Rückzug der Primärverantwortlichen aus der gesundheitsfördernden Arbeit in schulischen oder kommunalen Settings wäre somit die fast zwangsläufige Folge.
Prävention und Gesundheitsförderung sind zentrale Bestandteile einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Gesundheitspolitik. Sie sind gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgaben, die somit auch von allen Beteiligten gemeinsam konzipiert, organisiert und auch finanziert werden müssen. Eine effiziente Präventions-/Gesundheitsförderungspolitik bedarf daher eines integrierten Konzeptes, das neben der Gesundheitspolitik u. a. auch die Bereiche Wirtschaft, Arbeit, Bildung, Umwelt, Städtebau, Verkehr umfasst sowie alle verantwortlichen Träger klar benennt. Deshalb fordern die GKV-Spitzenverbände die Politik auf, ein entsprechendes Gesamtkonzept vorzulegen. Das Deutsche Forum Prävention und Gesundheitsförderung muss sowohl in die Entwicklung als auch in die Umsetzung als zentrale Plattform einbezogen werden.
Um gesundheitliche Versorgung effizienter zu gestalten, bedarf es einer grundlegenden Umorientierung hin zu mehr Prävention und Gesundheitsförderung. Aus diesem Grunde sehen es die Spitzenverbände als notwendig und möglich an, sich im Rahmen eines abgestimmten Gesamtkonzeptes "Prävention und Gesundheitsförderung" an bereichsübergreifenden Gemeinschaftsprojekten inhaltlich und finanziell zu beteiligen. Dabei müssen immer zwei Kernvoraussetzungen erfüllt sein: Erstens, die Projekte müssen unter Kosten - Nutzenerwägungen eine positive Beurteilung aufweisen und zweitens ist die denkbare finanzielle Beteiligung der Krankenkassen auf maximal fünfzig Prozent zu begrenzen. Die anderen Beteiligten müssen zuverlässig ihre finanziellen Verpflichtungen erfüllen.
Darüber hinaus müssen folgende Kriterien berücksichtigt werden:
- Die GKV beteiligt sich nur an Projekten, die einen erkennbaren Bezug zu den Kernaufgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung haben.
- Die Auswahl geeigneter Projekte hat im Rahmen eines transparenten Verfahrens unter Einbindung aller Projektpartner zu erfolgen.
- Bei der Konzeptionierung und Durchführung gemeinsamer Maßnahmen ist ein angemessenes Mitspracherecht der GKV sicherzustellen.
- Die Projektdesigns müssen die Zielgruppe(n), die zu erreichenden Ziele sowie die angewandten Qualitätssicherungsmaßnahmen/Evaluation klar benennen. Die projektbegleitende Implementierung dieser Maßnahmen muss sichergestellt sein.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter www.g-k-v.com
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