Kassen sehen Optimierungsbedarf beim Arzneimittel-Sparpaket
Bergisch Gladbach (ots)
Gemeinsame Presseerklärung von
AOK-Bundesverband, Bonn BKK Bundesverband, Essen IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach See-Krankenkasse, Hamburg Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel Knappschaft, Bochum
Die oben genannten Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen begrüßen, dass die neue Bundesregierung schnell auf die extremen Ausgabensteigerungen im Arzneimittelsektor reagiert hat und zum 1. April 2006 mit einem Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (AVWG) deutliche Ausgabeneinsparungen im Arzneimittelsektor realisieren will. Die Spitzenverbände unterstützen dieses Gesetzgebungsverfahren grundsätzlich, sehen aber noch Optimierungsbedarf in wichtigen Punkten und bieten dazu der Bundesregierung ihre Unterstützung an.
Da mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf das ursprüngliche Einsparungsvolumen von zwei Milliarden Euro nicht erreicht wird, appellierten die Verbände an die Regierungsparteien, den Apotheken-Fixzuschlag um 70 Cent pro Packung zu senken. Dies würde zusätzlich jährlich rund 400 Millionen Euro an Einsparungen bringen.
Mit Sorge sehen die oben genannten Spitzenverbände die Tatsache, dass die Möglichkeiten der Gesetzlichen Krankenversicherung zur Ausgabensteuerung durch die geplante Neuregelung der Festbeträge eingeschränkt werden.
Vorteil der geltenden und höchstrichterlich anerkannten Festbetragsregelung ist es, einen wirksamen Preiswettbewerb zu initiieren und zugleich die qualitativ hochwertige Versorgung zu wahren; also eine hochwertige Versorgung ohne zusätzliche finanzielle Belastungen des Patienten sicher zu stellen. Die vorgesehenen Änderungen in der Festbetragsfestsetzung bergen die ernsthafte Gefahr einer deutlichen Verschlechterung der bislang weitestgehend aufzahlungsfreien Versorgung der Versicherten. Für den Patienten wird es künftig dazu kommen können, dass er neben der gesetzlichen Zuzahlung auch noch die Differenz zwischen Abgabepreis des Arzneimittels und dem Festbetrag aus der eigenen Tasche als Aufzahlung tragen muss. Die zum Ausgleich dieser Wirkungen vorgesehene Möglichkeit, mit einzelnen Herstellern Rabatte genau in dieser Größenordnung auszuhandeln, dürfte vor allem an mangelnder Bereitschaft der betreffenden Anbieter scheitern. Mit diesem Gesetzentwurf legt der Gesetzgeber die Entscheidung, ob eine Krankenkasse ein Arzneimittel voll erstatten darf oder nicht, in die Hand der Pharmaindustrie. Einzelne Pharmaunternehmen können für ihre Produkte mit einzelnen Krankenkassen oder Krankenkassengruppen Rabattverträge abschließen - sie müssen es aber nicht.
Noch mit der letzten Gesundheitsreform wurde die Festbetragsregelung erweitert und verbessert, wonach patentgeschützte Arzneimittel nur dann vom Festbetrag freigestellt werden, wenn sie echte Innovationen darstellen, also eine therapeutische Verbesserung (auch wegen geringerer Nebenwirkungen) mit sich bringen. Damit wurden wichtige Anreize gesetzt, indem nur noch tatsächlich innovative Forschung finanziell begünstigt wird. Durch die nun vorgesehene Ausweitung der Ausnahmetatbestände bei der Bildung der Festbetragsgruppen wird es künftig jedoch dazu kommen, dass diese sinnvolle Regelung ausgehöhlt wird. Für patentgeschützte Analogpräparate werden die Krankenkassen daher künftig wieder vermehrt Höchstpreise zahlen müssen, obwohl diese Präparate keinen zusätzlichen Nutzen für die Patienten haben. Dies wird zu Mehrausgaben führen.
Die unverhältnismäßigen Ausgabensteigerungen im Arzneimittelbereich erfordern eine Kombination von Gegenmaßnahmen, die sich wechselseitig verstärken und alle Verantwortlichen angemessen in die Pflicht nehmen. Im derzeitigen Entwurf des AVWG hingegen sind Maßnahmen vorgesehen, die sich gegenseitig behindern. Vorschläge der Spitzenverbände der Krankenkassen, wie z. B. die Absenkung des Fixzuschlages, den die Apotheker für jedes Arzneimittel bekommen, fehlen.
Die oben genannten Spitzenverbände weisen darauf hin, dass es künftig deutlich erschwert wird, gerichtsfeste Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei den niedergelassenen Ärzten durchzuführen. Denn da es wegen unterschiedlichster Rabattverträge vor allem kassenindividuelle Arzneimittelpreise geben wird, werden sich die Kassenärztlichen Vereinigungen einer Vereinbarung über kassenartenübergreifende einheitliche Vorgaben für Richtgrößen und Therapiekosten verweigern. Im Ergebnis wird der Arzt aus seiner Kostenverantwortung entlassen, obwohl diese Kostenverantwortung eigentlich durch das vorliegende Gesetz intensiviert werden soll. Gerade die Einführung der Bonus-Malus-Regelung und damit die stärkere Einbeziehung der Ärzte in die Verantwortung für die Entwicklung der Arzneimittelausgaben ist einer der herausragenden Punkte des AVWG und ein guter Ansatz, um die Ausgabendynamik nachhaltig zu bremsen.
Darüber hinaus fordern die oben genannten Spitzenverbände der Krankenkassen erneut mit Nachdruck, dass der reduzierte Mehrwertsteuersatz auch für Arzneimittel angewendet wird, wie er auch zum Beispiel für Lebensmittel gilt.
Die oben genannten Spitzenverbände bieten ihre Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Gesetzentwurfs zu einem schlüssigen und effektiven Gesetz zur Hebung von Wirtschaftlichkeitsreserven im Arzneimittelsektor an. So ist es im letzten Gespräch mit Ulla Schmidt auch verabredet worden.
- Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter www.g-k-v.com -
Federführend für die Veröffentlichung: IKK-Bundesverband Friedrich-Ebert-Str./TechnologiePark, 51429 Bergisch Gladbach Ansprechpartner: Joachim Odenbach, Tel.: 02204 44-111 e-Mail: joachim.odenbach@bv.ikk.de
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