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IKK e.V.

Kassen sehen Optimierungsbedarf beim Arzneimittel-Sparpaket

Bergisch Gladbach (ots)

Gemeinsame Presseerklärung
   von
AOK-Bundesverband, Bonn
   BKK Bundesverband, Essen
   IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
   See-Krankenkasse, Hamburg
   Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
   Knappschaft, Bochum
Die oben genannten Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen
begrüßen, dass die neue Bundesregierung schnell auf die extremen
Ausgabensteigerungen im Arzneimittelsektor reagiert hat und zum 1.
April 2006 mit einem Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit
in der Arzneimittelversorgung (AVWG) deutliche Ausgabeneinsparungen
im Arzneimittelsektor realisieren will. Die Spitzenverbände
unterstützen dieses Gesetzgebungsverfahren grundsätzlich, sehen aber
noch Optimierungsbedarf in wichtigen Punkten und bieten dazu der
Bundesregierung ihre Unterstützung an.
Da mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf das ursprüngliche
Einsparungsvolumen von zwei Milliarden Euro nicht erreicht wird,
appellierten die Verbände an die Regierungsparteien, den
Apotheken-Fixzuschlag um 70 Cent pro Packung zu senken. Dies würde
zusätzlich jährlich rund 400 Millionen Euro an Einsparungen bringen.
Mit Sorge sehen die oben genannten Spitzenverbände die Tatsache,
dass die Möglichkeiten der Gesetzlichen Krankenversicherung zur
Ausgabensteuerung durch die geplante Neuregelung der Festbeträge
eingeschränkt werden.
Vorteil der geltenden und höchstrichterlich anerkannten
Festbetragsregelung ist es, einen wirksamen Preiswettbewerb zu
initiieren und zugleich die qualitativ hochwertige Versorgung zu
wahren; also eine hochwertige Versorgung ohne zusätzliche finanzielle
Belastungen des Patienten sicher zu stellen. Die vorgesehenen
Änderungen in der Festbetragsfestsetzung bergen die ernsthafte Gefahr
einer deutlichen Verschlechterung der bislang weitestgehend
aufzahlungsfreien Versorgung der Versicherten. Für den Patienten wird
es künftig dazu kommen können, dass er neben der gesetzlichen
Zuzahlung auch noch die Differenz zwischen Abgabepreis des
Arzneimittels und dem Festbetrag aus der eigenen Tasche als
Aufzahlung tragen muss. Die zum Ausgleich dieser Wirkungen
vorgesehene Möglichkeit, mit einzelnen Herstellern Rabatte genau in
dieser Größenordnung auszuhandeln, dürfte vor allem an mangelnder
Bereitschaft der betreffenden Anbieter scheitern. Mit diesem
Gesetzentwurf legt der Gesetzgeber die Entscheidung, ob eine
Krankenkasse ein Arzneimittel voll erstatten darf oder nicht, in die
Hand der Pharmaindustrie. Einzelne Pharmaunternehmen können für ihre
Produkte mit einzelnen Krankenkassen oder Krankenkassengruppen
Rabattverträge abschließen - sie müssen es aber nicht.
Noch mit der letzten Gesundheitsreform wurde die
Festbetragsregelung erweitert und verbessert, wonach patentgeschützte
Arzneimittel nur dann vom Festbetrag freigestellt werden, wenn sie
echte Innovationen darstellen, also eine therapeutische Verbesserung
(auch wegen geringerer Nebenwirkungen) mit sich bringen. Damit wurden
wichtige Anreize gesetzt, indem nur noch tatsächlich innovative
Forschung  finanziell begünstigt wird. Durch die nun vorgesehene
Ausweitung der Ausnahmetatbestände bei der Bildung der
Festbetragsgruppen wird es künftig jedoch dazu kommen, dass diese
sinnvolle Regelung ausgehöhlt wird. Für patentgeschützte
Analogpräparate werden die Krankenkassen daher künftig wieder
vermehrt Höchstpreise zahlen müssen, obwohl diese Präparate keinen
zusätzlichen Nutzen für die Patienten haben. Dies wird zu
Mehrausgaben führen.
Die unverhältnismäßigen Ausgabensteigerungen im
Arzneimittelbereich erfordern eine Kombination von Gegenmaßnahmen,
die sich wechselseitig verstärken und alle Verantwortlichen
angemessen in die Pflicht nehmen. Im derzeitigen Entwurf des AVWG
hingegen sind Maßnahmen vorgesehen, die sich gegenseitig behindern.
Vorschläge der Spitzenverbände der Krankenkassen, wie z. B. die
Absenkung des Fixzuschlages, den die Apotheker für jedes Arzneimittel
bekommen, fehlen.
Die oben genannten Spitzenverbände weisen darauf hin, dass es
künftig deutlich erschwert wird, gerichtsfeste
Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei den niedergelassenen Ärzten
durchzuführen. Denn da es wegen unterschiedlichster Rabattverträge
vor allem kassenindividuelle Arzneimittelpreise geben wird, werden
sich die Kassenärztlichen Vereinigungen einer Vereinbarung über
kassenartenübergreifende einheitliche Vorgaben für Richtgrößen und
Therapiekosten verweigern. Im Ergebnis wird der Arzt aus seiner
Kostenverantwortung entlassen, obwohl diese Kostenverantwortung
eigentlich durch das vorliegende Gesetz intensiviert werden soll.
Gerade die Einführung der Bonus-Malus-Regelung und damit die stärkere
Einbeziehung der Ärzte in die Verantwortung für die Entwicklung der
Arzneimittelausgaben ist einer der herausragenden Punkte des AVWG und
ein guter Ansatz, um die Ausgabendynamik nachhaltig zu bremsen.
Darüber hinaus fordern die oben genannten Spitzenverbände der
Krankenkassen erneut mit Nachdruck, dass der reduzierte
Mehrwertsteuersatz auch für Arzneimittel angewendet wird, wie er auch
zum Beispiel für Lebensmittel gilt.
Die oben genannten Spitzenverbände bieten ihre Unterstützung bei
der Weiterentwicklung des Gesetzentwurfs zu einem schlüssigen und
effektiven Gesetz zur Hebung von Wirtschaftlichkeitsreserven im
Arzneimittelsektor an. So ist es im letzten Gespräch mit Ulla Schmidt
auch verabredet worden.
- Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter
  www.g-k-v.com -
Federführend für die Veröffentlichung:
IKK-Bundesverband
Friedrich-Ebert-Str./TechnologiePark, 51429 Bergisch Gladbach
Ansprechpartner: Joachim Odenbach, Tel.: 02204 44-111
e-Mail:  joachim.odenbach@bv.ikk.de

Original-Content von: IKK e.V., übermittelt durch news aktuell

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