ZDF-Fernsehrat / Verwaltungsrat
Drei-Stufen-Test zum ZDF-Telemedienbestand: Interessenbekundungsverfahren für verfahrensbegleitende Dienstleistungen
Mainz (ots)
Der ZDF-Fernsehrat soll beim Drei-Stufen-Test zum Telemedienbestand sein Sekretariat mit verfahrensbegleitenden Dienstleistungen eines Institutes oder einer Kanzlei begleiten lassen. Hierzu wird ein nichtförmliches Interessensbekundungsverfahren eingeleitet. Das gab der Vorsitzende des Fernsehrates, Ruprecht Polenz, heute bekannt. "Der anstehende Drei-Stufen-Test für das Telemedienkonzept wird von der Medienöffentlichkeit mit hohen Erwartungen begleitet, daher möchte der Fernsehrat aus einer möglichst großen Zahl kompetenter Bewerber einen externen Dienstleister auswählen können. Dieser soll das Drei-Stufen-Testverfahren mit juristischem Sachverstand begleiten und den Fernsehrat bei der Evaluierung und Optimierung des Verfahrens unterstützen", sagte Polenz.
Die Aufgaben des Auftragnehmers umfassen einerseits die juristische Beratung während des Drei-Stufen-Tests sowie die vergaberechtliche Beratung und die Übernahme administrativer Aufgaben bei der Vergabe des Gutachterauftrags. Andererseits werden administrative Hilfstätigkeiten im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Stellungnahmen Dritter sowie der eintägigen Expertenkonsultation erwartet.
Weitere Einzelheiten zum Verfahrenshintergrund, zum Zeitplan und den Fristen, zu den Anforderungen an den Auftragnehmer und den einzureichenden Unterlagen finden sich auf der Internetseite des ZDF-Fernsehrates: www.fernsehrat.zdf.de
Fristende für die Einreichung von Unterlagen ist der 29. Mai 2009, 17 Uhr.
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