ZDF-Fernsehrat / Verwaltungsrat
ZDF-Fernsehrat beschließt Richtlinie für die Genehmigung von Telemedienangeboten und leitet Drei-Stufen-Test-Verfahren ein
Vorsitzender Polenz: "Ausdruck der Richtlinienkompetenz"
Mainz (ots)
Der ZDF-Fernsehrat hat am Freitag in Mainz eine Richtlinie für die Genehmigung von Telemedienangeboten beschlossen. Sie regelt das Verfahren des Drei-Stufen-Tests für die Telemedienangebote des ZDF sowie die gemeinschaftlichen Angebote von ZDF und ARD. Unter diese Regelung fallen allerdings nicht nur neue oder veränderte Ange¬bote, sondern auch alle schon bestehenden Telemedienangebote, die über den 31. Mai 2009 hinaus fortbestehen sollen. Daher hat der ZDF-Fernsehrat in seiner Sitzung am Freitag auch gleichzeitig die ihm vom Intendanten vorgelegten Telemedienkonzepte zu den bestehenden Angeboten von ZDF, 3sat und PHOENIX entgegengenommen und die Genehmigungsverfahren eingeleitet.
Nach §§ 11 und 11a Rundfunkstaatsvertrag ist es Auftrag des ZDF, durch die Herstellung und Verbreitung von Fernsehprogrammen und Telemedien als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken. Auch die Telemedien müssen einen umfassenden Überblick über das internationale, euro¬päische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen geben und dadurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Die Telemedien müssen der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung dienen und insbesondere Beiträge zur Kultur enthalten. Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.
Durch die Telemedienangebote soll allen Bevölkerungsgruppen die Teilhabe an der Informationsgesellschaft ermöglicht, Orientierungshilfe geboten sowie die technische und inhaltliche Medienkompetenz aller Generationen und von Minderheiten gefördert werden.
Der Drei-Stufen-Test liegt in der Verantwortung des Fernsehrates, der dabei besonderen Wert auf ein transparentes und in der Öffentlichkeit nachvollziehbares Verfahren legt.
In dem Verfahren gilt es, drei zentrale Fragestellungen zu beantwor¬ten:
1. Inwieweit entspricht das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft?
2. In welchem Umfang wird das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beitragen und
3. Welcher finanzielle Aufwand ist für das Angebot erforderlich?
Laut der Richtlinie ist für die Frage, ob ein neues oder geändertes An¬gebot im Sinne des Staatsvertrages vorliegt, ein vom ZDF-Intendanten zu erstellendes Angebotskonzept maßgeblich. Der Fernsehrat legt dann fest, wann ein neues oder geändertes Angebot vorliegt, für das ein Drei-Stufen-Test durchzuführen ist und überwacht die Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen.
Nachdem der Intendant den Fernsehrat über die Eckpunkte eines neuen oder geänderten Angebotes informiert hat, wird die Projektbeschreibung im Internetangebot des ZDF (www.unternehmen.zdf.de) veröffentlicht. Innerhalb einer Frist von mindestens sechs Wochen haben Dritte Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Konzepte zu den nun eingeleiteten Verfahren waren bereits seit dem 2. Juni 2009 auf der Unternehmensseite des ZDF abrufbar. Gemäß dem Beschluss des Fernsehrates besteht für Dritte innerhalb einer Frist von acht Wochen ab der Einleitung des Verfahrens, also bis zum 24. August 2009, die Möglichkeit zur Stellungnahme. Auf den Internet-Seiten des Fernseh¬rates, unter www.fernsehrat.zdf.de, ist eine entsprechende Maske für die Übermittlung von Stellungnahmen eingerichtet.
Gemäß der Richtlinie kann der Fernsehrat für alle erheblichen Fragen gutachterliche Beratung durch externe Sachverständige auf Kosten des ZDF in Auftrag geben. Zu den Auswirkungen auf den Markt ist die Einbeziehung eines Gutachters Pflicht. In der Sitzung am Freitag ist der Fernsehratsvorsitzende beauftragt worden, eine europaweite Ausschreibung für eine gutachterliche Bewertung der marktlichen Auswirkungen zu den Telemedienkonzepten ZDF, 3sat und PHOENIX einzuleiten. Das Ergebnis des Vergabeverfahrens wird dem Fernsehrat in seiner nächsten Sitzung am 23. Oktober 2009 zur Entscheidung vorgelegt werden.
Die Entscheidung über die Aufnahme eines neuen oder veränderten Angebots trifft der Fernsehrat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der in der jeweiligen Sitzung anwesenden Mitglieder. Mindestens müssen aber mehr als die Hälfte der gesetzlichen 77 Mitglieder zustimmen. Die genehmigten Projektbeschreibungen werden dann der Rechtsaufsicht übersandt. Im Fall der nun eingeleiteten Bestandsüberführung müssen die Verfahren bis zum 31. August 2010 abgeschlossen sein.
Für verfahrensbegleitende Dienstleistungen im Rahmen des Drei-Stufen-Tests hatte der Fernsehrat ein öffentliches Interessensbekundungsverfahren durchgeführt. Dabei war juristisches Know-How, sowohl im Medienrecht wie auch im Vergaberecht- verlangt worden. Zudem hatte der Fernsehrat Erfahrungen bei vergleichbaren Projekten und die notwendigen personellen Ressourcen vorausgesetzt. Weiter wurden die voraussichtlichen Kosten in die Entscheidungsfindung miteinbezogen. Von den acht eingereichten Bewerbungen erhielt die Bewerbergemeinschaft Büro für informationsrechtliche Expertise (i.e.)/ Grothe Medienberatung (GM)/ Dr. Schellenberg (Rechtsanwalts¬sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek) den Zuschlag.
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