"Report Mainz", heute, 11. Oktober 2011, 21.45 Uhr im Ersten Grüne Bundestagsfraktion will Verbot halbautomatischer kriegswaffenähnlicher Gewehre für Sportschützen und Jäger
Mainz (ots)
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen will so genannte halbautomatische kriegswaffenähnliche Schusswaffen für Sportschützen und Jäger verbieten. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der dem ARD-Politikmagazin "Report Mainz" des Südwestrundfunks exklusiv vorliegt. Hintergrund ist demnach unter anderem der Massenmord auf der Insel Utoya in Norwegen im Sommer 2011, bei dem der Attentäter Anders Breivik eine solche Waffe benutzt hat. In dem Entwurf, der noch in diesem Herbst in den Bundestag eingebracht werden soll, heißt es, bei den Waffen gehe es in erster Linie um eine schnelle Schussfolge. Sie seien weder für den Einsatz bei seriösen Sportschützen noch bei seriösen Jägern erforderlich. Im Interview mit "Report Mainz" sagte Wolfgang Wieland, innenpolitischer Sprecher der Grünen: "Das zielt auf eine spezielle Klientel von Menschen, die mit solch einer Waffe einfach Machtgefühle haben wollen, die tatsächlich einen, wenn sie mich fragen, Defekt in ihrem Ego haben." Auch die "Gewerkschaft der Polizei" und der "Bund deutscher Kriminalbeamter" sprechen sich für ein entsprechendes Verbot aus.
Nach Recherchen von "Report Mainz" verkauft in Deutschland etwa der renommierte Ausstatter für Jäger und Sportschützen, "Frankonia", solche kriegswaffenähnliche halbautomatische Gewehre. Bei den Waffen, die im Katalog und auf der Website der Firma angeboten werden, handelt es sich um Modelle wie das MR 223/308 von Heckler & Koch, dessen Technik für "militärische Einsatzzwecke" entwickelt wurde. Dem Aussehen nach erinnert es an ein Sturmgewehr. Durch seine Halbautomatik erzielt das Gewehr zudem eine schnelle Schussfolge. "Frankonia", eine Tochterfirma des Otto-Konzerns, bietet für die Waffe Magazine für bis zu 30 Schuss an. Jäger und auch viele Sportschützen können solche Waffen legal kaufen. Das Unternehmen rechtfertigt das Angebot in einer schriftlichen Stellungnahme: "Wir statten (...) Schützen mit ihrem Sportgerät aus. Dabei halten wir uns selbstverständlich an die waffenrechtlichen Bestimmungen."
Insider schätzen, dass pro Jahr bis zu 6000 dieser Waffen verkauft werden. Möglich ist dies seit der Neuregelung des Waffenrechts Anfang der 2000er Jahre. So dürfen Sportschützen laut § 6 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung zwar eigentlich nicht mit halbautomatischen Gewehren schießen, die den Anschein einer Kriegswaffe hervorrufen. Das Gesetz lässt aber Ausnahmen zu. Eines der Kriterien dabei ist, dass bei der Waffe "die Lauflänge weniger als 42 cm beträgt". Auf Grundlage dieser Regelung hat das Bundeskriminalamt als zuständige Behörde nach Recherchen von "Report Mainz" inzwischen mehr als 50 solcher Waffenmodelle für den Einsatz im Schießsport genehmigt.
Wolfgang Wieland von den Grünen räumte gegenüber "Report Mainz" einen politischen Fehler der damaligen rot-grünen Bundesregierung ein: "Man hat offenbar nicht geahnt, dass es einen solchen Markt für kriegswaffenähnliche Waffen gäbe. Man hat eher an Sammler gedacht, die damit ihre Sammlungen komplettieren wollen, und kam wohl nicht auf die Idee, dass nun auch Sportschützen und deren Verbände behaupten: Diese Waffen sind gut, wir brauchen sie, wir wollen sie."
Auch der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Bernhard Witthaut, fordert ein Verbot solcher Waffen für private Besitzer: "Diese Waffen haben nicht nur die Ähnlichkeit zu Kriegswaffen, sondern sie sind ja auch in der Lage sehr schnell zu schießen und sind deshalb in einer solchen Situation eine Gefahr und solche Gefahren müssen in unserer Gesellschaft nicht unbedingt produziert werden. Und deshalb bin ich gegen diese Waffen." Ähnlich äußerte sich Bernd Carstensen, stellv. Bundesvorsitzender des "Bundes deutscher Kriminalbeamter".
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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an "Report Mainz", Tel.: 06131/929-3351.
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