Neue Vorwürfe gegen Ferkelzüchter Adrianus Straathof /"Report Mainz", heute, 16. Dezember 2014, um 21.55 Uhr im Ersten
Mainz (ots)
Im Spanferkelschlachthof Beck in Kupferzell sind nach Aussage des Geschäftsführers in den Jahren 2013 und 2014 mehrfach schwer kranke, nicht transportfähige Ferkel angeliefert worden. Sie stammten aus verschiedenen Betrieben der Straathof Holding (z. B. Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Schweinezucht Fahrbinde GmbH, GLAVA GmbH). "Report Mainz" liegen zahlreiche amtliche Fotos vor, die Tiere mit schmerzhaften Bauchbrüchen und anderen Krankheiten zeigen. Veterinärbehörden erklären, durch den Transport seien den Tieren unnötige und vermeidbare Schmerzen und Leiden zugefügt worden. Das Veterinäramt hat diese Fälle gemeinsam mit dem Geschäftsführer des Schlachthofs Horst Beck zur Anzeige gebracht. Horst Beck erklärt im Interview gegenüber "Report Mainz": "Wir selber legen höchsten Wert auf Tierschutz und ich hoffe, dass durch unsere Bilder und durch unsere Anzeige zusammen mit den Veterinären hier auch bestraft wird." Weiter erklärt er: "So etwas habe ich noch nie gesehen, in diesem Ausmaß noch nie. Ein Landwirt, der seinen Stall im Griff hat, da kommt so was nicht vor."
Die Staatsanwaltschaft Stendal hat ein Ermittlungsverfahren zu diesen Vorgängen eingeleitet. "Report Mainz" hat Adrianus Straathof mit dem Transport kranker Tiere zum Schlachthof konfrontiert. Zu einer Stellungnahme war er nicht bereit.
Der Transport dieser schwer kranken Tiere ist auch Teil der Begründung im Tierhaltungsverbotsverfahren gegen Adrianus Straathof. Der Landkreis Jerichower Land bei Magdeburg hat als zuständige Veterinärüberwachungsbehörde am 24. November ein Tierhaltungsverbot gegen den Ferkelzüchter ausgesprochen. Das Halten und Betreuen von Schweinen wird ihm damit untersagt. Adrianus Straathof hatte gegen diesen Bescheid geklagt und Widerspruch eingelegt. Das Verwaltungsgericht hatte zunächst die Vollziehung des Tierhaltungsverbotes gestoppt. Am Montag, den 15.12.2014, hat das Gericht den Vollzug des Tierhaltungsverbotes bestätigt. In der Begründung des Gerichts heißt es: Die Schweinehaltung sei "tierschutzwidrig und verursache bei den Tieren nicht durch kommerzielle Interessen zu rechtfertigende Schmerzen, Leiden oder Schäden". Das Gericht stützt sich dabei umfänglich auf Erkenntnisse des veterinärmedizinischen Fachpersonals im Landkreis Jerichower Land.
"Report Mainz" liegt ein Protokoll einer Stichpunktkontrolle in der Ferkelzuchtanlage der GLAVA GmbH in Gladau vom 29.-30.7.2014 vor. Demnach wurden bei dieser stichpunktartigen Tierschutzkontrolle durch Veterinäre des Landkreises Jerichower Land 413 Fälle von Verletzungen und Erkrankungen bemängelt. Darunter seien zum Beispiel 149 Fälle von Hoden-, Nabel- und Leistenbrüchen und 40 Fälle von Gliedmaßen-Verletzungen. Außerdem hätten viele Tiere an einer bakteriellen Hautkrankheit gelitten. Der sogenannte Ferkelruß sei in 258 Stallbuchten festgestellt worden. Der zuständige Landrat Steffen Burchhardt berichtet im Interview mit "Report Mainz" von den Eindrücken seiner Veterinäre in der Ferkelzuchtanlage: "Die Kollegen brauchten schon eine Weile, um sich zu erholen, denen war regelrecht übel beim Anblick vor Ort."
In einem Statement zum Tierhalteverbot gegenüber Adrianus Straathof erklärt er: "Letzten Endes haben wir über fünf Jahre aufgezeigt, dass dort starke Verstöße auch gegen Tierhaltungsgesetze begangen werden und sich im Laufe der Jahre aber kaum etwas verändert hat. Wir haben bei den Kontrollen immer dieselben, teilweise aber auch neue Verstöße feststellen müssen und Zwangsgelder und andere Sanktionsmechanismen haben bisher keinen Erfolg gebracht."
Hermann Aeikens, Landwirtschaftsminister in Sachsen-Anhalt, stärkt dem Landrat ausdrücklich den Rücken. Das Vorgehen des Landkreises sei mit Landesbehörden abgestimmt gewesen. Der Minister verteidigt das Tierhaltungsverbot im Interview mit "Report Mainz": "Das ist die letzte Möglichkeit, die wir haben, wenn andere Maßnahmen nicht greifen, dann gibt es die Möglichkeit Tierhaltung zu verbieten. Davon haben wir in unserem Bundesland schon häufiger Gebrauch gemacht. Nicht bei Tierhaltern dieser Dimension. Aber klar ist: Tierschutz muss umgesetzt werden, unabhängig davon wie viele Tiere ein Halter hat."
Die Pressesprecherin der Straathof Holding erklärt zum Vorgehen der Behörden, der Bescheid leide an zahlreichen offensichtlichen Rechtsmängeln. Sämtliche Anforderungen der Behörden seien umgesetzt worden. Die Vorwürfe seien nicht zutreffend. Außerdem würden in den Anlagen der Straathof-Gruppe behandlungsbedürftige Tiere durch den Hoftierarzt mit Medikamenten behandelt. Adrianus Straathof hat gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt.
Weitere Informationen unter www.reportmainz.de. Zitate gegen Quellenangabe "Report Mainz" frei. Pressekontakt: "Report Mainz", Tel. 06131/929-33351.
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