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++ Bundeswaldgesetz: Aktueller Entwurf wird die Wälder nicht schützen – BUND fordert Nachbesserungen durch die Bundesregierung ++

Pressemitteilung

21. Dezember 2023

BUND-Pressestelle

Tel.: 030 - 27586 - 109

presse@bund.net

Bundeswaldgesetz: Aktueller Entwurf wird die Wälder nicht schützen

BUND fordert Nachbesserungen durch die Bundesregierung

  • Bundesregierung muss ökologische Waldwende einleiten
  • Wir sind auf die Ökosystemleistungen der Wälder angewiesen
  • Novelle muss behutsamen Umgang mit Wald sicherstellen

Berlin. Anlässlich der Debatte um den Entwurf zum neuen Bundeswaldgesetz (BWaldG) fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Bundesregierung auf, den Schutz der Wälder und ihrer Leistungen für die Gesellschaft ernst zu nehmen und ein zukunftsfähiges Bundeswaldgesetz vorzulegen. Ein modernes Waldgesetz ist überfällig und für eine ökologische Waldwende dringend erforderlich. Der aktuelle Referenten-Entwurf ist jedoch weit davon entfernt, den Wäldern und ihren vielfältigen Aufgaben gerecht zu werden.

Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: „Wir begrüßen, dass nun endlich die Ressortabstimmung zur Novelle des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) begonnen hat. Der aktuelle Referenten-Entwurf ist jedoch weit davon entfernt, den Wäldern und ihren vielfältigen Aufgaben gerecht zu werden. Dafür enthält er viel zu wenig Substanz. Ökologische Mindeststandards Fehlanzeige, wirksames Kahlschlagverbot Fehlanzeige, Schutz junger Waldbäumchen Fehlanzeige. Der BUND fordert die Bundesregierung auf, den Entwurf für ein neues Waldgesetz in der Ressortabstimmung so nachzubessern, dass dieser der enormen Bedeutung der Wälder für die elementaren Lebensgrundlagen wie Wasser, Luft, Boden, Klima und Natur gerecht wird.“

Der Referentenentwurf für das neue BWaldG enthält allerdings kaum gute Ansätze. Es besteht erheblicher Nachbesserungsbedarf: Es fehlt der klare Vorrang des Schutzes vor der Nutzung der Wälder. Das Kahlschlagverbot hat riesige Schlupflöcher. Die Vorgaben zum Schutz von jungen Bäumen sind völlig unzulänglich. Konkrete Mindeststandards zu Biotopbäumen, Totholz, alten Bäumen oder Naturwäldern fehlen. Das kommende neue Waldgesetz muss dagegen einen behutsameren Umgang mit unseren Wäldern sicherstellen. Die Wälder und ihre Ökosystemleistungen zu bewahren, muss Vorrang haben.

Bandt: “Unsere Wälder sind unverzichtbar für unser Überleben, weil sie unverzichtbar sind für Klima, Biodiversität, Wasserhaushalt, Erosionsschutz und frische Luft. Ihre Nutzung für Holzerzeugung, Erholung und Freizeit setzt ihren wirksamen Schutz und den Erhalt ihrer elementaren Schutzfunktionen voraus. Unsere Wälder leiden jedoch zunehmend unter den Folgen der Klimakrise. Nur noch jeder fünfte Baum ist gesund. Ganze Nadelforste sterben flächig ab, Laubwälder kämpfen mit der Trockenheit. Die Lage ist dramatisch.“

Hintergrund:

Die Ampel hat in ihrem Koalitionsvertrag die Novelle des Bundeswaldgesetzes vorgenommen. Das jetzige Gesetz stammt aus dem Jahr 1975 und ist nicht mehr zeitgemäß. Es ist weder den veränderten Anforderungen der Gesellschaft an den Wald gewachsen, noch der aktuellen Waldkrise in Zeiten von Erderhitzung, Artensterben und Ressourcenknappheit. Im Dezember hat die Ressortabstimmung zum Gesetzesentwurf begonnen. Mit einer Befassung im Kabinett wird Anfang Februar, mit einer Verabschiedung im Bundestag wird im Sommer 2024 gerechnet. Unklar ist noch, ob Teilen des neuen Waldgesetzes auch die Länderkammer zustimmen muss.

Mehr Informationen:

Hrsg.: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V., Petra Kirberger (v.i.S.d.P.), Kaiserin-Augusta-Allee 5, 10553 Berlin

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