OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e. V.
Minimierung von trans-Fettsäuren: Überarbeitung der Europäischen Rechtslage notwendig
Berlin (ots)
Kennzeichnung von trans-Fettsäuregehalten anstelle überflüssiger Härtungskennzeichnung
"Die Anwender von Ölen und Fetten müssen beim Einkauf ihrer Rohwaren im Groß- und Einzelhandel das TFA-arme Produkt erkennen können. Nur so könnte sichergestellt werden, dass vermehrt auf TFA-arme Produkte zurückgegriffen wird. Genau dies wird jedoch durch die aktuell gültige europäische Rechtslage verhindert", so Petra Sprick, Geschäftsführerin von OVID. Nach derzeitiger Lebensmittelinformations-Verordnung und Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben darf die positive Eigenschaft geringer TFA-Gehalte nicht auf dem Produkt deklariert werden. Die Verbände Der Backzutatenverband, Verband der deutschen Margarineindustrie und OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland fordern daher eine Änderung der geltenden Vorschriften. Nach Ansicht der Verbände muss vom Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen werden, den TFA-Gehalt auszuweisen, damit die Verbraucher in die Lage versetzt werden, in den Regalen die TFA-armen Produkte von denen mit hohem TFA-Gehalt unterscheiden zu können. "Um für mehr Transparenz für Verbraucher zu sorgen, sind diese Änderungen unbedingt erforderlich", so Christof Crone, Geschäftsführer des Backzutatenverbandes.
Statt der TFA-Gehalte muss jedoch die Fetthärtung gekennzeichnet werden, wobei nicht zwischen vollständiger- und Teil-Härtung unterschieden wird. Dies ist nicht zielführend, denn wenn der Prozess der Fetthärtung vollständig durchgeführt wird, entstehen gar keine trans-Fettsäuren; nur bei der Teilhärtung kann dies der Fall sein. Grundsätzlich stellt die vollständige Fetthärtung damit eine wichtige Schlüsseltechnologie zur TFA-Minimierung dar. "Die derzeitige Pflichtangabe der Härtung ohne Differenzierung zwischen Teil- und vollständiger Härtung steht somit dem Erfolg der TFA-Minimierung im Wege und sollte daher zugunsten einer freiwilligen und zielgerichteten Angabe der TFA-Mengen entfallen", so Karl-Heinz Legendre, Geschäftsführer des Margarineverbandes.
Trans-Fettsäuren (TFA) kommen von Natur aus in Milchprodukten sowie in pflanzlichen Ölen und Fetten vor. Die durchschnittliche TFA-Aufnahme in Deutschland liegt heute unterhalb des von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfohlenen Aufnahmewertes von maximal 1% der Nahrungsenergie. Ein sehr hoher Verzehr von trans-Fettsäuren, gleich welcher Herkunft - tierischer oder pflanzlicher - kann jedoch laut Europäischer Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) negative Effekte auf den Cholesterinspiegel haben. Das staatliche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sieht die mittlere TFA-Aufnahme durch Lebensmittel in Deutschland derzeit als gesundheitlich unbedenklich an: Auf Basis von Verzehrsdaten (2005-2006) und Messdaten der Lebensmittelüberwachung (2008-2009) betrug die durchschnittliche Aufnahme von trans-Fettsäuren zwischen 0,77 und 0,92 Energie-Prozent, wobei laut Bundesregierung zwei Drittel aus tierischen, und ein Drittel aus pflanzlichen Quellen stammten.
Die drei Verbände haben sich federführend in einer gemeinsamen Initiative der deutschen Lebensmittelwirtschaft und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) engagiert und Minimierungsstrategien für trans-Fettsäuren pflanzlicher Herkunft aufgezeigt. Die in diesem Zusammenhang entwickelte Rahmen-Leitlinie sowie sieben Produkt-Leitlinien für verschiedene Produktkategorien pflanzlicher Öle und Fette wurden in der vergangenen Woche der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die Leitlinen stehen unter www.ovid-verband.de/Hintergrund zur Verfügung.
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