EANS-Hauptversammlung: Josef Manner & Comp. AG
Einladung zur Hauptversammlung
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft Wien, FN40643w ISIN AT0000728209 Einladung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 97. ordentlichen Hauptversammlung der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft am Dienstag, dem 29. Mai 2012, um 9.00 Uhr, im Schloss Wilhelminenberg, 1160 Wien, Savoyenstraße 2. Tagesordnung * Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-Bericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2011 * Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns * Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 * Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 * Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 * Wahlen in den Aufsichtsrat U n t e r l a g e n z u r H a u p t v e r s a m m l u n g Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 08. Mai 2012 auf der Internetseite der Gesellschaft unter {www.manner.at}[HYPERLINK: http://www.manner.at] zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen: * Jahresabschluss mit Lagebericht, * Corporate Governance-Bericht, * Bericht des Aufsichtsrats, * Vorschlag für die Gewinnverwendung, jeweils für das Geschäftsjahr 2011; * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 6, * Erklärung des Kandidaten für die Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat zu TOP6 gemäß §87 Abs. 2 AktG, * Formular für die Erteilung einer Vollmacht, * Formular für den Widerruf einer Vollmacht, * vollständiger Text dieser Einberufung. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONäRE GEM. §§109, 110 UND 118 AKTG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 08. Mai 2012 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1171 Wien, Wilhelminenstraße 6, Investor Relations, Mag. Bernhard Neckhaim, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 16. Mai 2012 der Gesellschaft entweder per Telefax an : + 43 (1) 486 21 55 oder an 1171 Wien, Wilhelminenstraße 6, Investor Relations, Mag. Bernhard Neckhaim, oder per E-Mail {b.neckhaim@manner.com}[HYPERLINK: mailto:b.neckhaim@manner.com], wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß §87 Abs. 2 AktG. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt. Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesordnung) können nur von Aktionären, die zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 16. Mai 2012 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft {www.manner.at}[HYPERLINK: http://www.manner.at] zugänglich. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz bzw. sofern Zwischenscheine ausgegeben sind nach der Eintragung im Aktienbuch am Ende des 19. Mai 2012 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Depotverwahrte Inhaberaktien Bei depotverwahrten Inhaberaktien ist der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag durch eine Depotbestätigung gemäß §10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 23. Mai 2012 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen. Per Post Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft z.Hd. Herrn Mag. Bernhard Neckhaim Wilhelminenstraße 6 1171 Wien Per Telefax: + 43 (1) 486 21 55 z.Hd. Herrn Mag. Bernhard Neckhaim Gemäß §262 Abs. 20 AktG wird hiermit festgelegt, dass die Gesellschaft Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß §114 Abs. 1 vierter Satz AktG entgegen §10a Abs. 3 zweiter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) entgegennimmt. Nicht depotverwahrte Inhaberaktien Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens an dem genannten Tag ausschließlich unter der oben genannten postalischen Adresse zugehen muss. Für den Inhalt der Bestätigung des Notars gilt das nachfolgend ausgeführte sinngemäß (mit Ausnahme der Depotnummer). Depotbestätigung gem. §10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: * Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes, * Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000728209, * Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, * Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 19. Mai 2012 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMäCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen: Per Post Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft z.Hd. Herrn Mag. Bernhard Neckhaim Wilhelminenstraße 6 1171 Wien Per Telefax: + 43 (1) 486 21 55 z.Hd. Herrn Mag. Bernhard Neckhaim Per E-Mail: {b.neckhaim@manner.com,}[HYPERLINK: mailto:b.neckhaim@manner.com,] wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter {www.manner.at}[HYPERLINK: http://www.manner.at] abrufbar. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 25. Mai 2012 bis 14.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen. Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt §10a Abs. 3 AktG sinngemäß. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft von EUR13.740.300 eingeteilt in 1.890.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Es besteht nur eine Aktiengattung. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten bei der Registrierung zum Zwecke der Identifikation einen gültigen, amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ab 08:30 Uhr. Wien, im April 2012 Der Vorstand * * * * Mag. Dr. Hans Peter Andres * Einkauf, Materialwirtschaft & Logistik * * Mag. Albin Hahn * Finanzen, Personal & IT * * * * * * * DI Josef Manner * Produktion & Technik * * * * * * * Mag. Dr. Alfred Schrott * Marketing & Verkauf * Rückfragehinweis: ISIN AT 0000 728 209 Presse und Öffentlichkeitsarbeit Mag. Karin Höfferer Tel.: +43 1 48822 3650 E-Mail: k.hoefferer@manner.com Investor Relations Mag. Bernhard Neckhaim Tel.: +43 1 48822 3200 E-Mail: b.neckhaim@manner.com Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: Josef Manner & Comp. AG Wilhelminenstraße 6 A-1171 Wien Telefon: +43 1 488 22 - 3290 FAX: +43 1 486 21 55 Email: g.steinwender@manner.com WWW: www.manner.com Branche: Lebensmittel ISIN: AT0000728209 Indizes: Standard Market Auction Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch
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