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Streit um Birthler-Äußerung über Gysi im ZDF: Etappensieg für Gysi, gerichtliche Auseinandersetzung geht weiter

Mainz (ots)

Das Landgericht Hamburg hat im Hauptsacheverfahren
durch Urteil vom heutigen Tage dem ZDF untersagt, durch die im 
"heute-journal" vom 22.05.2008 erfolgte Berichterstattung den 
Verdacht zu erwecken, Gysi habe "wissentlich und willentlich an die 
Stasi berichtet". Damit hat das Landgericht Hamburg kein 
grundsätzliches Verbreitungsverbot im Hinblick auf die streitige 
Äußerung von Frau Birthler verhängt, sondern den Verbotstenor 
ausschließlich auf die konkrete Darstellungsform in der Sendung 
"heute-journal" vom 22.05.2008 beschränkt. Der weitergehende 
Klageantrag von Gregor Gysi, dem ZDF generell die Verbreitung der 
Äußerung von Frau Birthler zu untersagen, ist abgewiesen worden. Gysi
ist insoweit teilunterlegen, was auch in der Kostenentscheidung zum 
Ausdruck kommt.
Die Bundesbeauftragte für die Unterlagen der Staatssicherheit der 
ehemaligen DDR, Marianne Birthler, äußerte sich am 22.05.2008 im 
"heute-journal" des ZDF im Zusammenhang mit einem Dokument aus ihrer 
Behörde zu Dr. Gregor Gysi. Dieser habe als Anwalt in der DDR über 
den Regime-Kritiker Robert Hagemann "wissentlich und willentlich an 
die Stasi berichtet". Nachdem Gregor Gysi hiergegen gerichtlich 
vorging, streiten er und das ZDF in den zwischenzeitlich parallel 
verlaufenden gerichtlichen Eilverfahren und Hauptsacheverfahren über 
die Zulässigkeit der Verbreitung der Birthler-Äußerung.
Das ZDF wird gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen.

Pressekontakt:

ZDF-Pressestelle
Telefon: 06131 / 70 - 2120
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