Stalking-Fälle in der "ZDF.reportage"
Opfer und ihr langer Leidensweg
Mainz (ots)
"Hör endlich auf!", flehen die Opfer, aber genau das tun Stalker nicht. Im Gegenteil: Sie stellen ihren Opfern immer wieder nach, terrorisieren sie per Mail, per Brief, per Telefon. Für die ZDF.reportage "Hör endlich auf! Stalking - die unheimliche Bedrohung" am Sonntag, 30. Januar 2011, 18.30 Uhr, hat Broka Hermann zwei Stalking-Opfer ein halbes Jahr lang auf ihrem Leidensweg begleitet. Sein Film zeigt, wie sehr sie unter dem Psychoterror leiden und sich von den Behörden allein gelassen fühlen.
Die 45-jährige Unternehmensberaterin Christl F. ist am Ende. Ihr Ex-Ehemann stalkt sie "bis zur psychischen Vernichtung", wie er drohte. Er terrorisiert sie mit nächtlichen Anrufen, pausenlos bekommt sie Drohmails. Durch geschickte Verleumdungen hat er ihre Firma bereits in den Ruin getrieben. Sie sieht keinen anderen Ausweg mehr, als alles aufzugeben und ins Ausland zu fliehen.
Ähnlich erging es auch Barbara S. Sie war bis vor wenigen Jahren Stadträtin in München, wird seit mehr als einem Jahrzehnt von einem ehemaligen Nachbarn gestalkt. Diese Verfolgung begann nicht aus enttäuschter Liebe, sondern - ganz banal - wegen einer Katze. Der Stalker vernachlässigte das Tier so sehr, dass Barbara S. und andere Nachbarn das Tierheim informierten. Danach begann der Psychoterror. Der Stalker zerkratzte ihr Auto, verstreute Müll auf ihrer Terrasse und schickte Morddrohungen. Barbara S. verließ danach fluchtartig ihre Eigentumswohnung und hat sich anonym im Münchner Umland eingemietet. "Einsam und verlassen", wie sie sagt.
In Deutschland werden Jahr für Jahr Tausende zu Opfern von Stalkern. Es trifft Prominente, aber auch ganz normale Bürger, hauptsächlich Frauen. Häufig ist Stalking eine Beziehungstat. Es gibt Fälle, in denen sich das Stalking zu gewalttätigen Angriffen steigert, bis hin zu Tötungsdelikten. Häufiger sind Fälle, in denen Opfer in den Selbstmord getrieben werden. Als eigener Straftatbestand steht Stalking seit drei Jahren im deutschen Strafgesetzbuch, doch verurteilt wurde nach dem neuen Paragraphen bisher kaum ein Täter.
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