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ZDF-Pressemitteilung
Selbstverpflichtung soll Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stärken
ZDF-Fernsehrat unterstützt Intendant Schächter auf dem Weg in "rundfunkrechtliches Neuland"

Mainz (ots)

Das ZDF will eine Überlegung der Ministerpräsidenten
der Länder aufgreifen und - gemeinsam mit der ARD und
DeutschlandRadio - künftig in Selbstverpflichtungserklärungen die
besonderen Ziele und Leistungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
verdeutlichen. In einem gemeinsamen Brief an den Vorsitzenden der
Rundfunkkommission der Länder, den rheinland-pfälzischen
Ministerpräsidenten Kurt Beck, hatten die Intendanten Fritz Pleitgen
(ARD), Markus Schächter (ZDF) und Ernst Elitz (DeutschlandRadio)
schon bislang dafür plädiert, das Modell der Selbstverpflichtungen
aktiv einzusetzen, um die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks in der Bevölkerung zu fördern. Nunmehr hat der
ZDF-Fernsehrat in seiner jüngsten Sitzung in Mainz über einen Bericht
von Intendant Markus Schächter zu den geplanten
Selbstverpflichtungserklärungen beraten und dem Intendant bei der
Umsetzung eines solchen Modells seine Unterstützung zugesagt.
Insbesondere hat der Fernsehrat seine grundsätzliche Bereitschaft
erklärt, sowohl die gegebenenfalls notwendigen Modifikationen seiner
Programmrichtlinien vorzunehmen, als auch an der möglicherweise
ebenfalls erforderlichen Änderung der ZDF- Satzung mitzuwirken.
Das Modell der Selbstverpflichungserklärungen soll in drei Ebenen
verwirklicht werden: Auf der ersten Ebene wollen die Länder eine
staatsvertragliche "Grundnorm" schaffen, die die Rechtsgrundlage für
die "Selbstverpflichtungserklärungen" beinhaltet. In einer zweiten
Stufe wären dann - soweit erforderlich - die Satzungen und die
Programmrichtlinien durch die dafür jeweils zuständigen Gremien der
öffentlich-rechtlichen Rundfunkunternehmen an diese "Grundnorm"
anzupassen. Auf diesen Grundlagen können dann als dritte Ebene ARD,
ZDF und DeutschlandRadio alle zwei Jahre, die vorgesehenen
Selbstverpflichtungserklärungen abgeben und im gleichen Turnus Bilanz
über die im vorherigen Intervall abgegebenen Erklärungen ziehen.
Nach dem gegenwärtigen Stand der Beratungen sollen die Erklärungen
die gesamte Bandbreite des öffentlich-rechtlichen Programmspektrums
abdecken, erläuterte ZDF-Intendant Schächter vor dem Fernsehrat. Im
Schreiben an den Vorsitzenden der Rundfunkkommission hätten die
Intendanten daher folgende Gesichtspunkte als wesentliche
Bestandteile der Selbstverpflichtungserklärungen hervorgehoben:
Information als tragende Säule des Programms,
öffentlich-rechtlicher Rundfunk als Kulturfaktor,
Bildung und Wissen,
Unterhaltung in ihrer besonderen öffentlich-rechtlichen
   Ausgestaltung
Föderale Vielfalt sowie europäische und internationale
   Integration,
Programme für alle Altersgruppen und Jugendschutz,
rechtliche und ethische Normen sowie
Gewährleistung der kommunikativen Chancengleichheit durch freien
   Zugang zu allen öffentlich-rechtlichen Programmangeboten.
Schächter teilte dem Fernsehrat mit, dass nach dem gegenwärtigen
Zeitplan ein Text zum 7. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, dessen
Schwerpunkt die "Grundnorm" sein werde, bereits im Frühjahr 2003 von
der Ministerpräsidentenkonferenz verabschiedet und nachfolgend
ratifiziert werden soll. Innerhalb eines halben Jahres nach
Inkrafttreten des Vertrags sollten dann von ARD, ZDF und
DeutschlandRadio die ersten Selbstverpflichtungserklärungen abgegeben
werden. Schächter: "Mit diesem Modell betreten wir in Deutschland
rundfunkrechtliches Neuland."
Bereits vor drei Jahren hatte der Münsteraner Hochschullehrer
Prof. Dr. Bernd Holznagel, LL.M., in einem Gutachten mit dem Titel
"Der spezifische Funktionsauftrag des ZDF" im Auftrag des Senders
Überlegungen zu Selbstverpflichtungserklärungen angestellt und
seinerseits eine öffentliche Selbstbindung vorgeschlagen, um unter
anderem die gesamtgesellschaftliche Einbindung des ZDF und die
Legitimation seiner Programmpolitik in der Öffentlichkeit zu
unterstützen.

Rückfragen bitte an:

ZDF Pressestelle
06131 / 70-2120 und -2121

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