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Mittwoch, 24. September 2003, 9.50 Uhr
Entscheidung in Karlsruhe
Urteil zum Kopftuch im Klassenzimmer
Mainz (ots)
Mittwoch, 24. September 2003, 9.50 Uhr
Entscheidung in Karlsruhe Urteil zum Kopftuch im Klassenzimmer Reporter: Berhnhard Töpper
Am 24. September 2003 verkündet der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts sein mit großer Spannung erwartetes Urteil zum Kopftuch im Klassenzimmer. Geklagt hatte die 1972 in Afghanistan geborene Fereshta Ludin, die seit 1987 in Deutschland lebt und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Die muslimische Lehrerin besteht aus religiösen Gründen darauf, auch während des Unterrichts im Klassenzimmer ein Kopftuch zu tragen. Das Land Baden-Württemberg hatte deshalb 1998 ihre Übernahme in den Schuldienst abgelehnt. Begründung: Der Staat sei in religiösen Fragen zu strikter Neutralität verpflichtet. Gegen die ablehnende Entscheidung des Oberschulamtes in Stuttgart hatte Fereshta Ludin den Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten bestritten. Mit ihrer Klage war sie allerdings in allen drei Instanzen, zuletzt vor dem Bundesverwaltungsgericht, gescheitert. Gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hatte Fereshta Ludin Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. In der mündlichen Verhandlung am 3. Juni 2003 in Karlsruhe verteidigte sie noch einmal ihre Position: "Ich betrachte Religion als Bestandteil meiner Identität." Das Land Baden-Württemberg hielt dem entgegen, dass es nicht um die Motivation der Kopftuch-Trägerin gehe, sondern um die Wirkung des religiösen Symbols nach außen.
ots-Originaltext: ZDF
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