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Mittwoch, 24. September 2003, 9.50 Uhr
Entscheidung in Karlsruhe
Urteil zum Kopftuch im Klassenzimmer

Mainz (ots)

Mittwoch, 24. September 2003, 9.50 Uhr
Entscheidung in Karlsruhe
Urteil zum Kopftuch im Klassenzimmer
Reporter: Berhnhard Töpper
Am 24. September 2003 verkündet der Zweite Senat des
Bundesverfassungsgerichts sein mit großer Spannung erwartetes Urteil
zum Kopftuch im Klassenzimmer. Geklagt hatte die 1972 in Afghanistan
geborene Fereshta Ludin, die seit 1987 in Deutschland lebt und die
deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Die muslimische Lehrerin
besteht aus religiösen Gründen darauf, auch während des Unterrichts
im Klassenzimmer ein Kopftuch zu tragen.
Das Land Baden-Württemberg hatte deshalb 1998 ihre Übernahme in den
Schuldienst abgelehnt. Begründung: Der Staat sei in religiösen
Fragen zu strikter Neutralität verpflichtet. Gegen die ablehnende
Entscheidung des Oberschulamtes in Stuttgart hatte Fereshta Ludin
den Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten bestritten. Mit ihrer
Klage war sie allerdings in allen drei Instanzen, zuletzt vor dem
Bundesverwaltungsgericht, gescheitert. Gegen das Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts hatte Fereshta Ludin Verfassungsbeschwerde
beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. In der
mündlichen Verhandlung am 3. Juni 2003 in Karlsruhe verteidigte sie
noch einmal ihre Position: "Ich betrachte Religion als Bestandteil
meiner Identität." Das Land Baden-Württemberg hielt dem entgegen,
dass es nicht um die Motivation der Kopftuch-Trägerin gehe, sondern
um die Wirkung des religiösen Symbols nach außen.
ots-Originaltext: ZDF
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http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7840

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