Bedenken der EU-Kommission durch Maßnahmenkatalog ausgeräumt
Beihilferechtliches Verfahren gegen ARD und ZDF eingestellt
Mainz (ots)
Bedenken der EU-Kommission durch Maßnahmenkatalog ausgeräumt / Beihilferechtliches Verfahren gegen ARD und ZDF eingestellt / Intendant Schächter: Schlussstrich kann erst nach staatsvertraglicher Umsetzung der Brüsseler Maßnahmen gezogen werden
Das Ziel, die EU-Kommission von der Einleitung eines förmlichen beihilferechtlichen Verfahrens gegen ARD und ZDF abzubringen und stattdessen über einen zugesagten Maßnahmenkatalog zu einer Beendigung des Verfahrens zu kommen, ist erreicht worden. Die von Deutschland eingegangenen Verpflichtungen haben die Bedenken der EU-Kommission in Bezug auf die Unvereinbarkeit der geltenden Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausräumen können. Die Kommission hat deshalb entschieden, das Verfahren einzustellen und hat dies der Bundesrepublik Deutschland vor wenigen Wochen mitgeteilt. In einer Würdigung des Verfahrensabschlusses vor dem ZDF-Fernsehrat in Kiel wertete es ZDF-Intendant Markus Schächter als Erfolg, dass "zentrale Strukturprinzipien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland grundsätzlich verteidigt werden konnten." Dies gelte für den Funktionsauftrag und die Entwicklungsgarantie im Digitalzeitalter ebenso wie für die Autonomie und die gesellschaftliche Binnensteuerung der öffentlich-rechtlichen Anstalten. In der nun anstehenden staatsvertraglichen Umsetzung dürfe dieses Ergebnis aber nicht verfälscht werden. Dies gilt insbesondere für die Konkretisierung des Funktionsauftrags unter maßgeblicher Beteiligung des Fernsehrates, die nicht durch allzu enge staatsvertragliche Vorgaben entwertet oder durch staatliche "Genehmigungsakte" relativiert werden sollte. Das ZDF hat seine Bereitschaft erklärt, an der Umsetzung der Maßnahmen, die bis April 2009 abgeschlossen sein muss, konstruktiv mitzuarbeiten. "Ein Schlussstrich unter die Angelegenheit kann erst nach erfolgreicher staatsvertraglicher Umsetzung der Brüsseler Maßnahmen gezogen werden", so Intendant Markus Schächter. Die Kommission habe sich allerdings nicht darauf eingelassen, die Beihilfefrage, wie von deutscher Seite gewünscht, offen zu lassen. Deshalb müsse auch in Zukunft damit gerechnet werden, dass die Kommission das deutsche Rundfunksystem prüft und, soweit sie dies für erforderlich hält, Änderungen veranlassen könnte. Bei alledem müsse sich die Kommission aber auch die von ihr geforderte ökonomische Betrachtungsweise vorhalten lassen, nach der sie Maßnahmen nur bei erheblicher Beeinträchtigung der Handels- und Wettbewerbsbedingungen in der Gemeinschaft veranlassen kann. Hierzu hat das ZDF ein Gutachten vorgelegt, das einen entsprechenden Diskussionsprozess in Gang setzen soll. Kiel/Mainz, 1. Juni 2007 ZDF Pressestelle
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