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Bedenken der EU-Kommission durch Maßnahmenkatalog ausgeräumt
Beihilferechtliches Verfahren gegen ARD und ZDF eingestellt

Mainz (ots)

Bedenken der EU-Kommission durch Maßnahmenkatalog
ausgeräumt /
Beihilferechtliches Verfahren gegen ARD und ZDF eingestellt /
Intendant Schächter: Schlussstrich kann erst nach staatsvertraglicher
Umsetzung der Brüsseler Maßnahmen gezogen werden
Das Ziel, die EU-Kommission von der Einleitung eines förmlichen 
beihilferechtlichen Verfahrens gegen ARD und ZDF abzubringen und 
stattdessen über einen zugesagten Maßnahmenkatalog zu einer 
Beendigung des Verfahrens zu kommen, ist erreicht worden. Die von 
Deutschland eingegangenen Verpflichtungen haben die Bedenken der 
EU-Kommission in Bezug auf die Unvereinbarkeit der geltenden 
Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausräumen können. 
Die Kommission hat deshalb entschieden, das Verfahren einzustellen 
und hat dies der Bundesrepublik Deutschland vor wenigen Wochen 
mitgeteilt.
In einer Würdigung des Verfahrensabschlusses vor dem ZDF-Fernsehrat 
in Kiel wertete es ZDF-Intendant Markus Schächter als Erfolg, dass 
"zentrale Strukturprinzipien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in 
Deutschland grundsätzlich verteidigt werden konnten." Dies gelte für 
den Funktionsauftrag und die Entwicklungsgarantie im Digitalzeitalter
ebenso wie für die Autonomie und die gesellschaftliche 
Binnensteuerung der öffentlich-rechtlichen Anstalten. In der nun 
anstehenden staatsvertraglichen Umsetzung dürfe dieses Ergebnis aber 
nicht verfälscht werden. Dies gilt insbesondere für die 
Konkretisierung des Funktionsauftrags unter maßgeblicher Beteiligung 
des Fernsehrates, die nicht durch allzu enge staatsvertragliche 
Vorgaben entwertet oder durch staatliche "Genehmigungsakte" 
relativiert werden sollte. Das ZDF hat seine Bereitschaft erklärt, an
der Umsetzung der Maßnahmen, die bis April 2009 abgeschlossen sein 
muss, konstruktiv mitzuarbeiten. "Ein Schlussstrich unter die 
Angelegenheit kann erst nach erfolgreicher staatsvertraglicher 
Umsetzung der Brüsseler Maßnahmen gezogen werden", so Intendant 
Markus Schächter.
Die Kommission habe sich allerdings nicht darauf eingelassen, die 
Beihilfefrage, wie von deutscher Seite gewünscht,  offen zu lassen. 
Deshalb müsse auch in Zukunft damit gerechnet werden, dass die 
Kommission das deutsche Rundfunksystem prüft und, soweit sie dies für
erforderlich hält, Änderungen veranlassen könnte.
Bei alledem müsse sich die Kommission aber auch die von ihr 
geforderte ökonomische Betrachtungsweise vorhalten lassen, nach der 
sie Maßnahmen nur bei erheblicher Beeinträchtigung der Handels- und 
Wettbewerbsbedingungen in der Gemeinschaft veranlassen kann.  Hierzu 
hat das ZDF ein Gutachten vorgelegt, das einen entsprechenden 
Diskussionsprozess in Gang setzen soll.
Kiel/Mainz, 1. Juni 2007
ZDF Pressestelle

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ZDF-Pressestelle

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