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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Uldall/Börnsen: Keine Wettbewerbsnachteile für den Werftenstandort Deutschland!

Berlin (ots)

Die ab 1996 von der EU auf 10 Jahre festgeschriebenen
Produktionsbegrenzungen für ostdeutsche Werften bedürfen nach
Auffassung des wirtschaftspolitischen Sprechers der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gunnar Uldall MdB, und des zuständigen
Berichterstatters, Wolfgang Börnsen MdB, einer kritischen
Überprüfung:
Seit 1996 hat sich der Wettbewerb insbesondere im für die
ostdeutschen Werften wichtigen Containerschiffbau völlig anders
entwickelt als erwartet. Mit unlauteren Wettbewerbsmethoden gelang es
Südkorea, seinen Weltmarktanteil von 15% im Jahr 1997 auf 65%
auszuweiten. Angesichts dieser Lage muss die Werftenpolitik einen
anderen Kurs einschlagen.
Die EU-Kommission muss gegenüber Südkorea das bilaterale Abkommen
zur Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen im Schiffbau
durchsetzten. Dazu zählt die Einführung eines anerkannten
Bilanzierungsverfahrens in den Unternehmen und einer besseren
Transparenz im Bankensektor. Die EU-Kommission muss bei den
anstehenden Handelsgesprächen im September deutlich machen, dass die
EU Verdrängungspraktiken im internationalen Handel nicht dulden wird;
sie muss die Einhaltung des Handelsabkommens vom April 2000 durch die
koreanische Wirtschaft einfordern.
Nur so können EU und Bundesregierung den systematischen Verkauf
von Schiffen unter Eigenkosten unterbinden. Dann könnten auch die
Abwehrsubventionen für Werften in der EU entfallen.
Zusätzlich muss die EU-Kommission die Kapazitätsbeschränkungen für
die Werften in Mecklenburg-Vorpommern auf 327.000 cgt aufheben oder
zumindest lockern. Diese nehmen den Werften in Wismar, Rostock,
Stralsund und Wolgast jede Flexibilität und beeinträchtigen ihre
Wettbewerbsfähigkeit. Produktivitätsfortschritte können nicht dazu
genutzt werden, zusätzliche Aufträge hereinzunehmen; dies mindert die
Beschäftigungschancen.
Hauptgewinner der cgt-Beschränkungen ist Südkorea, dessen Werften
für ihre unfairen Praktiken noch belohnt werden. Dies kann und darf
nicht im Sinne der EU-Kommission sein. Europäische Werften werden im
Kernsegment der großen Containerschiffe, die von den ostdeutschen
Werften besonders günstig gebaut werden können, kaum berührt. Wenn
die Bundes- und die Landesregierung in Schwerin diese Argumente
entschiedener und überzeugender als bisher vortragen, bin ich
zuversichtlich, dass sich die EU-Kommission für die Chancengleichheit
der Werften in Mecklenburg-Vorpommern einsetzt.
Zur Information:
Wettbewerbshilfen für deutsche Schiffswerften
Haushaltsansätze in Mio. DM
Soll  2000   Entwurf 2001  Finanzplan
                                           2002  2003  2004
   Bundesanteil 
   (1/3 )        90          140            100    80    0
   Länderanteil
   (2/3)        180          280            200   160    0
   Insgesamt    270          420            300   240    0
Mit den Wettbewerbshilfen können Aufträge gefördert werden, die
bis 31.12.200 akquiriert werden. Die Auslieferung der Schiffe muss
bis zum 31.12.2003 erfolgen. Der Fördersatz beträgt in Deutschland
bis zu 7%, tatsächlich wird derzeit aber nur 6,54% des Vertragswertes
gewährt. EU-rechtlich zulässig sind derzeit bis zu 9%, nachdem der
Förderrahmen ursprünglich bis zu 28% betragen hatte.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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