CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Uldall/Börnsen: Keine Wettbewerbsnachteile für den Werftenstandort Deutschland!
Berlin (ots)
Die ab 1996 von der EU auf 10 Jahre festgeschriebenen Produktionsbegrenzungen für ostdeutsche Werften bedürfen nach Auffassung des wirtschaftspolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gunnar Uldall MdB, und des zuständigen Berichterstatters, Wolfgang Börnsen MdB, einer kritischen Überprüfung:
Seit 1996 hat sich der Wettbewerb insbesondere im für die ostdeutschen Werften wichtigen Containerschiffbau völlig anders entwickelt als erwartet. Mit unlauteren Wettbewerbsmethoden gelang es Südkorea, seinen Weltmarktanteil von 15% im Jahr 1997 auf 65% auszuweiten. Angesichts dieser Lage muss die Werftenpolitik einen anderen Kurs einschlagen.
Die EU-Kommission muss gegenüber Südkorea das bilaterale Abkommen zur Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen im Schiffbau durchsetzten. Dazu zählt die Einführung eines anerkannten Bilanzierungsverfahrens in den Unternehmen und einer besseren Transparenz im Bankensektor. Die EU-Kommission muss bei den anstehenden Handelsgesprächen im September deutlich machen, dass die EU Verdrängungspraktiken im internationalen Handel nicht dulden wird; sie muss die Einhaltung des Handelsabkommens vom April 2000 durch die koreanische Wirtschaft einfordern.
Nur so können EU und Bundesregierung den systematischen Verkauf von Schiffen unter Eigenkosten unterbinden. Dann könnten auch die Abwehrsubventionen für Werften in der EU entfallen.
Zusätzlich muss die EU-Kommission die Kapazitätsbeschränkungen für die Werften in Mecklenburg-Vorpommern auf 327.000 cgt aufheben oder zumindest lockern. Diese nehmen den Werften in Wismar, Rostock, Stralsund und Wolgast jede Flexibilität und beeinträchtigen ihre Wettbewerbsfähigkeit. Produktivitätsfortschritte können nicht dazu genutzt werden, zusätzliche Aufträge hereinzunehmen; dies mindert die Beschäftigungschancen.
Hauptgewinner der cgt-Beschränkungen ist Südkorea, dessen Werften für ihre unfairen Praktiken noch belohnt werden. Dies kann und darf nicht im Sinne der EU-Kommission sein. Europäische Werften werden im Kernsegment der großen Containerschiffe, die von den ostdeutschen Werften besonders günstig gebaut werden können, kaum berührt. Wenn die Bundes- und die Landesregierung in Schwerin diese Argumente entschiedener und überzeugender als bisher vortragen, bin ich zuversichtlich, dass sich die EU-Kommission für die Chancengleichheit der Werften in Mecklenburg-Vorpommern einsetzt.
Zur Information:
Wettbewerbshilfen für deutsche Schiffswerften
Haushaltsansätze in Mio. DM
Soll 2000 Entwurf 2001 Finanzplan 2002 2003 2004 Bundesanteil (1/3 ) 90 140 100 80 0 Länderanteil (2/3) 180 280 200 160 0 Insgesamt 270 420 300 240 0
Mit den Wettbewerbshilfen können Aufträge gefördert werden, die bis 31.12.200 akquiriert werden. Die Auslieferung der Schiffe muss bis zum 31.12.2003 erfolgen. Der Fördersatz beträgt in Deutschland bis zu 7%, tatsächlich wird derzeit aber nur 6,54% des Vertragswertes gewährt. EU-rechtlich zulässig sind derzeit bis zu 9%, nachdem der Förderrahmen ursprünglich bis zu 28% betragen hatte.
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