Fischbach/Flachsbarth: Türkei muss Religionsfreiheit sicherstellen
Berlin (ots)
Das Oberste Gericht in Ankara hat letzte Woche die Berufung des Klosters Mor Gabriel in der Türkei gegen eine frühere negative Entscheidung des Gerichts in Midyat abgewiesen und große Landflächen, die seit Jahrhunderten im Besitz des Klosters sind, der staatlichen Forstbehörde zugesprochen. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach, und die Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Maria Flachsbarth:
"Die Enteignung von ca. 27,6 Hektar Land des im Jahr 397 gegründeten syrisch-orthodoxen Klosters Mor Gabriel im Tur Abdin in der Türkei und die weitere negative Entscheidung des Obersten Gerichtshofes in Ankara bestätigen eine Entwicklung, die wir mit großer Sorge verfolgen. Bereits am 26. Januar 2011 urteilte der Oberste Gerichtshof in Ankara gegen das Kloster Mor Gabriel und sprach der Staatskasse 24,4 Hektar Land zu. Insgesamt wurden somit bisher ca. 52 Hektar Land enteignet.
Bei den Enteignungen geht es nicht nur um die Eigentumsrechte des Klosters - eines der ältesten christlichen Klöster der Welt -, sondern letztlich um seine Existenz als solches und die Zukunft der Aramäer in der Türkei. Das Kloster Mor Gabriel mit seiner 1600 Jahre währenden Tradition als geistiges Zentrum der weltweit verstreuten aramäischen Gemeinschaft steht geradezu symbolisch für die schwierige Lage der Christen in der Türkei.
Unsere Solidarität gilt dem Abt sowie den weiteren verbliebenen Bewohnern des Klosters und der aramäischen Gemeinde. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sagt den Aramäern weiterhin Unterstützung zu und fordert die türkische Regierung auf, das Recht auf Religionsfreiheit sicherzustellen."
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