Voßhoff/Granold: Koalition stärkt Kinderschutz im Vormundschaftsrecht
Berlin (ots)
Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts beschlossen. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff, und die zuständige Berichterstatterin, Ute Granold:
Mit der Reform des Vormundschaftsrechts schafft die christlich-liberale Koalition die gesetzlichen Voraussetzungen, damit Missbrauch und Vernachlässigung von Kindern künftig besser verhindert werden können.
Ziel des heute beschlossenen Gesetzes ist es, den Kinderschutz durch verstärkten persönlichen Kontakt zwischen Vormund und Mündel zu verbessern. Der Vormund soll seine Mündel regelmäßig treffen - und zwar möglichst einmal im Monat. Mindestens ein Mal im Jahr soll er dem Familiengericht nicht nur über die persönlichen Verhältnisse des Kindes, sondern auch über den Umfang des persönlichen Kontakts berichten. Die Familiengerichte sollen die Erfüllung der Kontaktpflicht überwachen. Damit Amtsvormünder genug Zeit für den persönlichen Kontakt haben, sollen sie sich künftig um maximal 50 Kinder kümmern.
In den vergangenen Jahren haben sich erschütternde Berichte über Eltern, die ihre Kinder misshandeln oder vernachlässigen, in dramatischer Weise gehäuft. In der Öffentlichkeit besonders in Erinnerung ist der schreckliche Fall des kleinen Kevin aus Bremen, der 2006 zu Tode gekommen ist. Untersuchungen dieser Fälle haben aufgedeckt, dass Defizite im Vormundschaftswesen dafür mitverantwortlich waren. So muss ein Amtsvormund in der bisherigen Praxis in vielen Fällen bis zu 120 Kinder gleichzeitig im Blick haben, wodurch ein persönlicher Kontakt nicht mehr möglich ist.
Den jetzt geplanten Regelungen zum persönlichen Kontakt soll zeitnah eine umfassende Modernisierung des Vormundschaftsrechts folgen. Die derzeitige Grundkonzeption des Vormundschaftsrechts stammt aus dem vorletzten Jahrhundert. Viele Vorschriften müssen daher den aktuellen Verhältnissen angepasst werden.
Zum Hintergrund:
Unter Vormundschaft versteht man die gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge für eine minderjährige, unmündige Person (der so genannte Mündel). Ein Gericht kann die Vormundschaft anordnen, wenn beispielsweise die Eltern der Person verstorben sind oder ihnen das Sorgerecht entzogen wurde. Als Vormund können geschäftsfähige Personen, mehrere Personen - beispielsweise ein Ehepaar -, das Jugendamt oder ein Verein berufen werden. Nach dem heutigen Beschluss des Rechtsausschusses wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts morgen, Donnerstag, den 14. April 2011, in 2. und 3. Lesung vom Bundestag beraten werden.
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