Flosbach/Brinkhaus: Koalition stärkt den finanziellen Anlegerschutz
Berlin (ots)
Die heute durchgeführte Anhörung von Sachverständigen hat ergeben, dass mit dem Finanzanlagenvermittlergesetz eine breite Lücke im finanziellen Anlegerschutz geschlossen wird. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Ralph Brinkhaus:
"Die Koalition setzt konsequent ihren Weg der Stärkung des finanziellen Anlegerschutzes fort. Wir unterwerfen erstmalig in Deutschland sowohl Produkte des grauen Kapitalmarktes als auch die Vermittlung dieser Produkte einer flächendeckenden Aufsicht. Die Sachverständigen haben heute ausdrücklich bestätigt, dass das Gesetz ein wichtiger und richtiger Beitrag ist, den Verbraucherschutz zu verbessern.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird künftig Verkaufsprospekte für Graumarktprodukte auf Kohärenz und Widerspruchsfreiheit statt wie bislang lediglich auf Vollständigkeit prüfen.
Verkaufsprospekte für Vermögensanlagen müssen künftig auch zusätzliche Angaben enthalten, auf deren Grundlage sich Anleger ein Bild über die Zuverlässigkeit der Emittenten machen können. Das Gesetz sieht zudem die Einführung von Kurzinformationsblättern vor, die Anleger kurz und verständlich über die wesentlichen Eigenschaften und Risiken der Vermögensanlagen informieren.
Finanzanlagenvermittler müssen künftig ihre Sachkunde durch eine entsprechende Prüfung oder eine gleichgestellte Berufsqualifikation nachweisen, eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen und sich in dem bereits für Versicherungsvermittler geführten öffentlichen Vermittlerregister registrieren lassen.
Außerdem gelten für Finanzanlagenvermittler künftig strengere Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten."
Hintergrund:
Zum Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts fand heute eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen im Finanzausschuss statt. Durch das Gesetz soll insbesondere der Anlegerschutz im Bereich des so genannten grauen Kapitalmarkts gestärkt werden. Das Gesetz sieht dabei Regelungen vor, die sowohl bei den Produkten als auch bei den Vermittlern solcher Produkte ansetzen.
Der Gesetzentwurf enthält zudem Änderungen im Prospekthaftungsrecht. Hier soll insbesondere die Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen verlängert werden.
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