Rupprecht: Bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen die Latte nicht zu hoch hängen
Berlin (ots)
Im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung fand am Donnerstag eine Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen statt. Hierzu erklärt der bildungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Rupprecht:
"Wer Qualifikation und Erfahrung nachweist, darf nicht durch Verbandsinteressen ausgebremst werden. Auch im Ausland gibt es hochwertige Abschlüsse. Wer einen solchen Abschluss vorlegt und einschlägige Berufserfahrung nachweist, ist uns hoch willkommen. Er verdient Respekt und soll nicht wie ein Student behandelt und mit einer neuen Vollprüfung gegängelt werden. Hat er noch etwas aufzuholen, kann er einen Anpassungslehrgang absolvieren und/oder eine Teilprüfung ablegen.
Nach sechs Jahren Unionsregierung boomt unsere Wirtschaft. Die Arbeitslosigkeit ist gering wie lange nicht mehr. In vielen Bereichen fehlen bereits heute Fachkräfte. Nicht zuletzt deshalb sind wir auf alle verfügbaren Reserven angewiesen. Im Ausland erworbene berufsrelevante Qualifikationen dabei brachliegen zu lassen, ist weder integrations- noch arbeitsmarktpolitisch verantwortbar. Deshalb werden wir mit dem Anerkennungsgesetz dafür sorgen, dass jeder in kurzer Frist eine Bewertung seines im Ausland erworbenen Qualifikationsnachweises erhalten kann.
Auch wenn die im Ausland erworbene Qualifikation andersartig ist als die vergleichbare deutsche Qualifikation - schlechter ist sie damit noch lange nicht. Sie bietet vielmehr die Chance des Vergleichs und damit der Qualitätssicherung für den deutschen Bildungsgang. Diese Chance wollen wir beherzt nutzen."
Hintergrund:
Der Bundestag berät derzeit das von der Bundesregierung eingebrachte Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen. Der Gesetzentwurf umfasst ein neues Bundesgesetz, das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, sowie Anpassungen in bereits bestehenden Regelungen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen in rund 60 auf Bundesebene geregelten Berufsgesetzen und Verordnungen für die reglementierten Berufe, also beispielsweise für die akademischen und nichtakademischen Heilberufe und die Handwerksmeister. Streitig ist noch, inwieweit insbesondere im Bereich der Heilberufe vor der Anerkennung noch eine Prüfung abzulegen ist (Kenntnisprüfung - Vollprüfung; Defizitprüfung - Teilprüfung).
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