Flosbach/Brinkhaus: Die Koalition bekämpft Missbrauch bei der Vermittlung von privaten Kranken- und Lebensversicherungen
Berlin (ots)
Die Koalition hat heute im Finanzausschuss die Begrenzung der Vermittlerprovisionen in der privaten Kranken- und Lebensversicherung beschlossen. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Ralph Brinkhaus:
"Mit dem Gesetz schützen wir die Verbraucher vor zu hohen Provisionszahlungen bei der privaten Krankenversicherung. Zukünftig dürfen Versicherungsunternehmen ihren Versicherungsvermittlern für den Abschluss von privaten Krankenversicherungen nicht mehr als neun Monatsbeiträge Provision zahlen. Das nimmt den Vermittlern den Anreiz, sich allein wegen hoher Provisionen Kunden abzujagen.
Bei den privaten Kranken- und Lebensversicherungen soll die Neuregelung außerdem verhindern, dass Versicherungsvermittler Kunden in den ersten Jahren eines Versicherungsverhältnisses den Wechsel zu einer anderen Versicherung empfehlen, allein um dadurch zusätzliche Provisionen zu erzielen. Wenn der Vertrag auf Initiative des Kunden endet, muss ein Teil der Provision an den Versicherer zurückgezahlt werden.
Das Gesetz ist damit der entscheidende und notwendige Schritt, den Missbrauch bei der Vermittlung von privaten Kranken- und Lebensversicherungen zu beseitigen und den Verbraucherschutz in diesem Bereich zu stärken."
Hintergrund:
Die Provisionen, die private Krankenversicherer Vermittlern und Maklern zahlen, liegen seit einiger Zeit in Einzelfällen weit über dem Durchschnitt. Früher waren Zahlungen in Höhe von 12 Monatsbeiträgen die Spitze, heute sind 14 Monatsprämien und mehr nicht selten. Manche Versicherer legen sogar noch drei Monatsbeiträge Provision obendrauf, wenn Vermittler gut verdienende Arbeitnehmer gewinnen. Das führte dazu, dass die Kosten für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung zwischen 1999 und 2009 von durchschnittlichen 7,5 auf 8,9 Monatsbeiträge gestiegen sind.
Zudem werben Vermittler oft Kunden in den ersten Jahren eines Versicherungsverhältnisses ab oder legen sich sogar die eigenen, bereits vermittelten Kunden auf Wiedervorlage, um dann eine passendere Versicherung zu präsentieren mit dem Ziel, zusätzliche Provisionen zu erzielen.
Diese Praxis soll durch das Gesetz verhindert werden. Die Neuregelung tritt am 1. April in Kraft.
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