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Flosbach/Kolbe: Die Koalition sorgt dafür, dass kleineren und mittleren Unternehmen Liquidität erhalten bleibt

Berlin (ots)

Die Koalition hat heute im Finanzausschuss eine dauerhafte Fortführung der erhöhten Ist-Versteuerungsgrenze von 500.000 Euro bei der Umsatzsteuer beschlossen. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Manfred Kolbe:

"Mit dieser Maßnahme verhindern wir, dass den Unternehmen Liquidität entzogen wird. Besonders kleine und mittlere Unternehmen sind aufgrund ihrer geringen Eigenkapitalquote auf ausreichende Liquidität angewiesen.

Die Ist-Versteuerung verschafft dem Unternehmer Entlastung. Er muss die Umsatzsteuer erst abführen, wenn er die Kundenzahlung erhalten hat. Dies ist insbesondere für neu gegründete Unternehmen, die die Umsatzsteuer nicht vorfinanzieren können, von Bedeutung.

Dies ist ein wichtiges Signal für das Handwerk, den Handel und generell auch für Gründer. Die Maßnahme wurde daher in der Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages von den Sachverständigen einhellig begrüßt.

Wir erwarten jetzt eine schnelle Zustimmung zu dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen im Bundesrat. Unternehmen und Finanzverwaltung brauchen Planungssicherheit in Bezug auf die Regelung, die ohne das Handeln der Koalition zum Ende des Jahres 2011 ausgelaufen wäre."

Hintergrund:

Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde ("Soll-Versteuerung"). Auf die Bezahlung der Leistung durch den Kunden kommt es dabei grundsätzlich nicht an. § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Umsatzsteuergesetz bietet den Unternehmern, deren Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 500.000 Euro betragen hat, die Möglichkeit, die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten zu berechnen ("Ist-Versteuerung"). Dabei entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt für die Leistung durch den Unternehmer vereinnahmt worden ist, d. h. die Abführung der Steuer an das Finanzamt muss erst erfolgen, wenn und soweit der Kunde gezahlt hat.

Die Ist-Versteuerung schafft Liquiditätsvorteile insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, auch weil der Vorsteuerabzug für die bezogenen Eingangsleistungen sofort, d. h. ohne Rücksicht auf eine Bezahlung, vorgenommen werden kann.

Zur Abmilderung der Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise wurde die Umsatzgrenze zum 1. Juli 2009 bundeseinheitlich auf den bis dahin nur für die neuen Bundesländer geltenden Betrag von 500.000 Euro angehoben. Die Maßnahme ist bis zum 31. Dezember 2011 befristet. Bei einem Auslaufen der Befristung würde die maßgebliche Umsatzgrenze bundesweit auf 250.000 Euro absinken.

Pressekontakt:

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Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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