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Krings: Ergebnisse des gestrigen Koalitionsausschusses - ein Erfolg für die Rechtspolitik

Berlin (ots)

Der Koalitionsausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung die schnelle Umsetzung bislang strittiger rechtspolitischer Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag beschlossen. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Günter Krings:

"Der Koalitionsausschuss hat ein beachtliches rechtspolitisches Paket verabschiedet. Wichtig ist, dass wir die im Koalitionsausschuss beschlossenen Vorhaben im Gleichklang zügig gemeinsam umsetzen.

1. Gemeinsames Sorgerecht nicht verheirateter Eltern

Die Rechte des Vaters beim gemeinsamen Sorgerecht nicht verheirateter Eltern werden künftig durch ein erleichtertes Antragsverfahren gestärkt. Damit wird gewährleistet, dass auch der Vater zügig das Sorgerecht erhält, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht.

Es ist gelungen, eine ausgewogene Regelung zu finden, die sowohl die Bedürfnisse der Mutter in der Geburtssituation berücksichtigt als auch die Rechte des Vaters, sich um sein Kind kümmern zu können. Dies ist vor allem ein Erfolg für die Kinder, die Vater und Mutter brauchen. Dabei steht nach wie vor das Wohl des Kindes an oberster Stelle.

2. Jugendstrafrecht

Daneben wurde die schnelle Vorlage von Gesetzentwürfen zu zentralen strafrechtlichen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag beschlossen. Nach den Beschlüssen des Koalitionsausschusses kann die Justizministerin die Umsetzung des Warnschussarrests, der Jugendlichen deutlich die Konsequenzen weiterer Gesetzesverstöße vor Augen führt, nicht mehr länger verzögern, sondern muss endlich handeln.

Nach derzeitiger Gesetzeslage können neben der Jugendstrafe lediglich Weisungen und Auflagen erteilt werden. Künftig wird neben der Aussetzung der Verhängung oder Vollstreckung der Jugendstrafe die Verhängung eines Jugendarrests möglich sein. Damit wird eine neue Form des erzieherischen Einflusses möglich.

Junge Täter sollen mit dem Warnschussarrest konkret erfahren, was es bedeutet, hinter Gittern zu sitzen. Es muss endlich der Vergangenheit angehören, dass Jugendliche ihre Bewährungsstrafen wie Trophäen vorzeigen.

Durch die Erhöhung des Höchstmaßes der Jugendstrafe bei Mord für Heranwachsende von 10 auf 15 Jahre wird künftig ein angemessener Schuldausgleich möglich sein.

3. Gewerbliche Sterbehilfe

Nach der Einigung im Koalitionsausschuss ist jetzt klar:

Es wird künftig keinen gewerblich organisierten Tod auf Bestellung geben, dies wird die Koalition klar regeln. Sterben als Dienstleistungsangebot widerspricht dem christlichen Menschenbild und ist menschenverachtend. Gewerbliche Sterbehilfe ist kein Gebot der Nächstenliebe, sondern ein unwürdiges Geschäft mit der Angst der Menschen vor Schmerz und Leid auf ihrem letzten Weg. Sicherheit, Begleitung und Beratung sollen und müssen einen sicheren Rahmen für eine menschenwürdige Sterbebegleitung geben.

4. Urheberrecht

Im Urheberrecht ist auf der Basis der Empfehlungen der Rechts- und Kulturpolitiker eine ausgewogene Regelung für das Leistungsschutzrecht für Presseverlage gefunden worden.

Dies bedeutet: Suchmaschinen wie Google müssen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen - wie Zeitungsartikeln - ein Entgelt an die Verlage zahlen. Auf diese Weise werden Presseverlage an Gewinnen gewerblicher Internet Dienste beteiligt.

Der private Nutzer, der einen Zeitungsartikel im Internet liest, wird nicht vergütungspflichtig.

5. Kronzeugenregelung und Pressefreiheit

Daneben wurde die zügige Umsetzung der Vorhaben zur Kronzeugenregelung und zur Stärkung der Pressefreiheit beschlossen."

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

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