Mißfelder: Völkerrecht gegen Völkermord
Berlin (ots)
Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag (IStGH) hat den kongolesischen Rebellenführer Thomas Lubanga Dyilo für schuldig befunden, zwischen 2002 und 2003 hunderte von Kindersoldaten für den Bürgerkrieg im Kongo zwangsrekrutiert und zu Kampfhandlungen gezwungen zu haben. Es ist das erste Urteil des Internationalen Strafgerichtshof seit dessen Gründung im Juli 2002. Dazu erklärt der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Philipp Mißfelder:
"Das Urteil des Internationalen Strafgerichtshofs gegen den kongolesischen Milizkommandanten Thomas Lubanga zeigt, dass das Völkerrecht ein Mittel gegen Völkermord ist.
Es wäre verfrüht zu sagen, dass mit dem heutigen Urteil eine neue Ära der Rechtsstaatlichkeit beginnt. Doch die Zeiten, in denen die schlimmsten Verbrecher sich unbehelligt in rechtsfreien Räumen bewegen konnten, gehören der Vergangenheit an.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion verfolgt das außenpolitische Ziel, die Völkerrechtsordnung zu stärken. Dafür stehen Deutschland und die Europäische Union in der Welt. Die Verbrechen, die der Internationale Strafgerichtshof verfolgt, erschüttern die internationale Ordnung. Darum dürfen sie nicht straflos bleiben, auch wenn Staaten unwillig oder unfähig sind sie zu verhindern.
Es war auch Deutschland, das den politischen Anstoß für die Einrichtung des Strafgerichtshofs gegeben hat. Unser Land leistet einen wesentlichen Beitrag zu seiner Arbeit. Diese wertegebundene Politik gründet sich auf das Bewusstsein unserer besonderen historischen Verantwortung für die Wahrung menschlicher Grundwerte."
Hintergrund:
Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag wurde am 17. Juli 1998 von 120 Staaten gegründet. Für die Tätigkeit des Internationalen Strafgerichtshof wurde im Juni 2000 eine weltweit gültige Strafprozessordnung beschlossen. Im September 2002 verabschiedete die Versammlung der Vertragsstaaten eine Verfahrens- und Beweisordnung sowie Auslegungshilfen für die Straftatbestände. Der Internationale Strafgerichtshof soll innerstaatliche Strafgerichtsbarkeit nicht ersetzen, sondern ergänzen und wird entweder aufgrund einer Staatenbeschwerde, einer Initiative des UN-Sicherheitsrates oder einer eigenen Initiative des Anklägers strafverfolgend tätig.
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