Voßhoff/Beck: Schwerpunktstaatsanwaltschaft bedeutet mehr Rechtssicherheit für Soldaten
Berlin (ots)
Die Bundesregierung hat am 28. März 2012 den Entwurf eines Gesetzes für einen Gerichtsstand bei besonderer Auslandsverwendung der Bundeswehr beschlossen. Danach soll künftig ausschließlich die Staatsanwaltschaft Kempten (Allgäu) Ermittlungen bei dem Verdacht auf Straftaten von Soldaten in Auslandseinsätzen führen. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff und der verteidigungspolitische Sprecher, Ernst-Reinhard Beck:
"Wir begrüßen die Entscheidung, Ermittlungen zu mutmaßlichen Straftaten von Soldaten in Auslandseinsätzen bei einer Staatsanwaltschaft zu bündeln. Dies wird dazu beitragen, die früher sehr langwierigen Verfahren gegen Soldaten zu beschleunigen. Auch werden die Besonderheiten von Auslandseinsätzen bessere Berücksichtigung finden können.
Die Ermittlungen bei Straftaten im Auslandseinsatz sind mit den Ermittlungen bei Straftaten in Deutschland kaum zu vergleichen. Soldaten im Auslandseinsatz stehen vor ganz besonderen Herausforderungen und bekämpfen dort einen militärisch ausgebildeten und zumeist sehr gut bewaffneten Gegner. Soldaten müssen in Sekundenbruchteilen Entscheidungen treffen und ihr Handeln hat oftmals schwerwiegende Folgen.
Die Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft hilft allen Beteiligten. Es wird verhindert, dass Zuständigkeiten zersplittert werden. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die Staatsanwaltschaft militärische Abläufe und die Rahmenbedingungen der verschiedenen Auslandseinsätze kennt.
Soldaten, die unter Einsatz ihres Lebens deutsche Interessen im Auslandseinsatz verteidigen, haben ein Recht auf ein faires und zügiges Verfahren. Waffeneinsatz in kriegsähnlichen Zuständen unterscheidet sich deutlich vom Waffeneinsatz in Deutschland. Wir werden uns auch weiterhin für die Interessen und die Rechte der vom Parlament in den Auslandseinsatz geschickten Soldaten einsetzen und uns für eine zügige Beratung und Verabschiedung des Gesetzentwurfs einsetzen."
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