Rupprecht: Wissenschaftsfreiheitsgesetz ist Powerpaket für den Forschungsstandort Deutschland
Berlin (ots)
Heute hat das Bundeskabinett einen Entwurf für ein Wissenschaftsfreiheitsgesetz beschlossen. Unter anderem befreit dieses Gesetz die außeruniversitären Wissenschaftsorganisationen wie die Max-Planck-Gesellschaft oder die Helmholtz-Gemeinschaft von Verwaltungsvorgaben in den Bereichen Mittelbewirtschaftung, Bezahlung Ihrer Mitarbeiter, Bauverfahren und Beteiligung an Unternehmen oder Spin-Offs ihrer Wissenschaftler. Hierzu erklärt der forschungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Rupprecht:
"Mehr Eigenverantwortung beim Einsatz staatlicher Zuwendungen ist zentral für die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Wissenschaftsorganisationen. Exzellente Forschung auf Weltniveau braucht andere Rahmenbedingungen als ein Bürgeramt oder Ministerium.
Planungen für Investitionen - zum Beispiel in große Forschungsgeräte - laufen über mehrere Jahre, die Mittel müssen daher verlässlich und flexibel zur Verfügung stehen. Die besten Köpfe für die Wissenschaft - aber auch deren technische und administrative Unterstützung - lassen sich leider nicht mehr zu den Bedingungen des öffentlichen Dienstes gewinnen. Wer eigenverantwortlich sein Budget verwaltet, tut dies günstiger. Wer zudem Geldgeber für eine hochinnovative Gründung gewinnen möchte, muss auch selbst unbürokratisch und schnell einen eigenen Anteil leisten können.
Im Koalitionsvertrag haben wir uns daher vorgenommen nicht nur massiv mehr Geld in Bildung und Wissenschaft zu investieren, sondern auch die Rahmenbedingungen für Forschen in Deutschland durch ein Wissenschaftsfreiheitsgesetz substantiell zu verbessern. 13 Milliarden Euro mehr für Wissenschaft und Bildung für diese Legislaturperiode und mehr Eigenverantwortung beim Einsatz dieser Mittel in der Wissenschaft sind ein Powerpaket für den Wissenschaftsstandort Deutschland.
Im Ergebnis werden so die Wissenschaftsorganisationen immer mehr wie Wissenschaftsunternehmen handeln können. Dies bedeutet viel Freiheit, aber auch große Verantwortung. Steuerzahler und Parlament erwarten, dass sich das Mehr an Vertrauen und Freiheit in Effizienzsteigerung, wissenschaftlichen Erfolgen und noch größerer Sichtbarkeit der deutschen Wissenschaft in der Welt wiederspiegeln."
Hintergrund:
Mit der Initiative "Wissenschaftsfreiheitsgesetz" hat die Unionsfraktion in der großen Koalition 2008 erste Erleichterungen für die Forschungseinrichtungen und Wissenschaftsorganisationen unterhalb eines Gesetzes umgesetzt. Diese haben sich bewährt und werden nun durch das "Gesetz zur Flexibilisierung haushaltsrechtlicher Rahmenbedingungen von außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen" (Wissenschaftsfreiheitsgesetz) verstetigt und ausgebaut werden. Damit wird ein zentrales Ziel der christlich-liberalen Koalition aus dem Koalitionsvertrag von 2009 umgesetzt.
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