Krings: Bundestag beschließt "Warnschussarrest"
Berlin (ots)
Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag das Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten beschlossen. In Zukunft wird es den Jugendgerichten unter anderem möglich sein, einen sogenannten Warnschussarrest zu verhängen. Dazu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings:
"Mit dem Warnschussarrest geben wir den Jugendgerichten ein weiteres Instrument an die Hand, um auf junge Straftäter einzuwirken und schließen eine Lücke im Jugendstrafrecht. Statt mit folgenloser Empörung über brutale Übergriffe Jugendlicher reagieren wir mit klaren Maßnahmen und passen das Instrumentarium des Jugendstrafrechts den neuen Herausforderungen an. Die christlich-liberale Koalition beschreitet mit diesen Sanktionsmöglichkeiten neue Wege im Kampf gegen die Jugendkriminalität. Wir machen deutlich, dass wir uns mit dem nach wie vor hohen Stand von Gewalttaten Jugendlicher nicht abfinden.
Die aktuelle polizeiliche Kriminalstatistik des Bundesinnenministeriums bestätigt die Notwendigkeit neuer Maßnahmen. Zwar sinkt die Zahl gewalttätiger Jugendlicher seit einigen Jahren, zwischen 1993 und 2008 hatte sie sich aber verdoppelt. Damit bewegt sich die Jugendkriminalität absolut betrachtet noch immer auf einem hohen Niveau. Jeden Monat werden etwa 2700 Menschen Opfer jugendlicher Gewaltkriminalität."
Hintergrund:
Zukünftig kann der Jugendrichter neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe einen bis zu vierwöchigen Arrest anordnen, um eine klare Grenze zu setzen. Junge Straftäter bekommen so einen Vorgeschmack darauf, was sie im Gefängnis erwartet, wenn sie ihre kriminelle Karriere fortsetzen.
Im Arrest eröffnet sich die Möglichkeit, erzieherisch auf sie einzuwirken. Auch kann die Trennung von der Umgebung, die den Jugendlichen negativ beeinflusst, heilsam sein.
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