Flosbach/Tillmann: Koalition stellt Besteuerung von Sportwetten sicher
Berlin (ots)
Die Koalition hat heute im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das Gesetz zur Besteuerung von Sportwetten beschlossen. Die Initiative zu dem Vorhaben geht auf den Bundesrat zurück. Künftig werden sämtliche Sportwetten in- und ausländischer Wettanbieter der Besteuerung unterworfen. Das Rennwett- und Lotteriegesetz wird entsprechend angepasst. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und die zuständige Berichterstatterin, Antje Tillmann:
"Der Koalition war wichtig, den Weg der Länder hin zu einem schlüssigen Glücksspielsystem zu unterstützen. Das Gesetz zur Besteuerung von Sportwetten geht auf den Bundesrat zurück. Sportwetten sollen künftig umfassend in die Besteuerung einbezogen werden. Von den Einnahmen, die allein an die Länder gehen, hängen unter anderem auch die Sportförderung und Ausgaben für die Suchtprävention ab.
Über eine begleitende Protokollerklärung haben die Koalitionsfraktionen die Länder gebeten, auch künftig für eine angemessene Förderung des Breitensports zu sorgen. Hiermit wollen wir die grundlegende Bedeutung des Sports für die Möglichkeiten von Sportwetten unterstreichen und herausstellen.
Die Steuer auf Sportwetten wird künftig 5 Prozent betragen und hat damit ein international konkurrenzfähiges Niveau. Wir halten es für richtig, als Bemessungsgrundlage der Steuer den Wetteinsatz heranzuziehen. Dies entspricht dem bisherigen Syste, zum Beipsiel auch bei Lotterien. Gleichwohl ist im Blick zu behalten, wie sich die Steuer entwickelt und ob sich dieser Ansatz bewährt. Zum Zwecke der Überprüfung werden sich die Fraktionen des Deutschen Bundestages zu gegebener Zeit wieder an die Bundesregierung wenden."
Hintergrund:
Das Gesetz wurde vom Bundesrat initiiert und flankiert den "Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag" der Länder. Angestrebt wird, das Steuerrecht für Sportwetten zu öffnen. Sportwetten in- und ausländischer Veranstalter sollen gleich besteuert werden. Neben den bisherigen Sportwetten zu festen Gewinnquoten, für die die Erteilung einer Konzession in Betracht kommt, sollen nunmehr sämtliche Sportwetten im Geltungsbereich des Gesetzes der Besteuerung unterworfen werden.
Hierbei ist ohne Bedeutung, ob die Sportwette ortsgebunden oder durch ein anderes Medium, insbesondere über das Internet, erfolgt. Gegenüber klassischen Lotterieangeboten soll ein eigenständiger Steuersatz von 5 Prozent gelten.
Im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages wurden noch zwei eher technische Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP angenommen, die eine rechtsfeste Ausgestaltung des Gesetzes gewährleisten sollen.
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