Holzenkamp/Caesar: Erhalt von Jagdgenossenschaften wichtig für nachhaltige Jagd
Berlin (ots)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom Dienstag entschieden, dass die Pflichtmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und der zuständige Berichterstatter Cajus Caesar:
"Mit großer Sorge sehen wir die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zur Pflicht-mitgliedschaft in Jagdgenossenschaften. Das Urteil stellt einen tiefen Eingriff in das bewährte deutsche Jagdsystem dar, dessen weitreichende Folgen derzeit noch nicht abschätzbar sind.
Bei einer Aufsplittung des Jagdrechts in Kleinstflächen ist weder eine ordnungsgemäße nachhaltige Regulierung des Wildbestandes möglich, noch ist die dafür notwendige Kontrolle gewährleistet. Zu hohe Wildbestände bedeuten Wildschäden auf Feldern sowie die Gefährdung der Verjüngung des Waldes. Die Artenvielfalt kann aus dem Gleichgewicht gebracht werden. Ebenso besteht die Gefahr von Tierseuchen.
Wir sehen deshalb auch weiterhin die dringende Notwen-digkeit der grundstücksübergreifenden Jagd. Gerade durch das System der Jagdgenossenschaften können die Grundstückseigentümer ihrer Hegeverpflichtung gerecht werden. Das Urteil muss nun genau analysiert werden, um die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass auch weiterhin eine nachhaltige Hege möglich ist."
Hintergrund:
Ein Jagdgegner aus Rheinland-Pfalz hatte 2006 gegen die Pflichtmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt und war zunächst unter-legen. Das Gericht konnte keine Verletzung der Grundrechte feststellen. Die große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sah dies jetzt anders und stellte fest, dass die gesetzliche Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft das Grundrecht auf Schutz des Eigentums verletze. Allerdings hat das Gericht auch festgestellt, dass die flächendeckende Bejagung nicht grundsätzlich unvereinbar mit der Menschenrechtskommission sei.
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