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Flosbach/Gutting: Anhörung zum Steuerabkommen mit der Schweiz widerlegt sämtliche Einwände der Opposition

Berlin (ots)

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat heute zu dem deutsch-schweizerischen Steuerabkommen eine Sachverständigenanhörung durchgeführt. Mit dem Abkommen sollen die Besteuerung deutscher Kapitalvermögen in der Schweiz gesichert und die deutsch-schweizerischen steuerlichen Beziehungen auf eine zukunftsfähige Basis gestellt werden. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Olav Gutting:

"In der heutigen Anhörung haben die Sachverständigen die bisherigen Einwände der Opposition gegen das Steuerabkommen Schweiz als falsch und unbegründet widerlegt. Im Gegenteil zeigt sich, dass die besseren Argumente eindeutig für das Abkommen sprechen.

Damit ist klar: Die Ablehnung durch die SPD und ihre Länder ist rein politisch motiviert. Ein sehr sinnvolles Abkommen, welches die Steueroase Schweiz schließt und das Schwarzgeld von Steuerhinterziehern endlich der gerechten Besteuerung zuführt, soll mit vorgeschobenen Gründen verhindert werden. Die SPD will es auf dem Altar der Wahlkampftaktik opfern.

Allerdings haben die Sachverständigen Punkt für Punkt der Opposition widerlegt: In der weit überwiegenden Mehrheit der Fälle wäre es nämlich für die deutschen Steuersünder günstiger, eine Selbstanzeige bei den deutschen Behörden zu erstatten, als sich dem Steuerabkommen zu unterwerfen.

Wer im Jahr 2001 zum Beispiel 100.000 Euro Schwarzgeld in die Schweiz verbrachte, müsste bei einer Selbstanzeige vor den deutschen Behörden keinen Cent mehr versteuern. Denn die deutschen Steueransprüche sind in diesem Fall verjährt. Hingegen führt die Umsetzung des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens für den Steuersünder zu einer Steuer von mindestens 21.000 Euro (21 bis 41 Prozent).

In jedem Falle liegt die Vergangenheitsnachbesteuerung mit Steuersätzen zwischen 21 bis 41 Prozent deutlich über dem "Standard" der SPD. Die 2003 unter dem damaligen Bundesfinanzminister Eichel von der SPD gewährte Steueramnestie führte faktisch nur zu einem Steuersatz von 15 Prozent.

Auch der Einwand, das Steuerabkommen der Schweiz mit den USA sei besser ausgehandelt, hat sich als vollkommen falsch herausgestellt. Wie die Analyse der Sachverständigen zeigte, erhält Deutschland mit seinem Steuerabkommen mehr Möglichkeiten zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung als die USA. So hat das Abkommen der Schweiz mit den USA zum Beispiel keinerlei bilaterale Regelungen zur Vergangenheit."

Hintergrund:

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll das Steuerabkommen Schweiz sowie ein Ergänzungsprotokoll hierzu umgesetzt werden. Im Kern geht es darum, die Besteuerung deutscher Kapitalvermögen in der Schweiz für die Zukunft und Gegenwart zu sichern.

Zu den wichtigsten Punkten des Abkommens gehören:

   - Bisher unversteuerte Kapitalanlagen werden pauschal 
     nachversteuert, und zwar zu Steuersätzen von 21 bis 41 Prozent 
     (der genaue Steuersatz ist abhängig von der Haltedauer und vom 
     Umfang des betroffenen Kapitalvermögens).
   - Künftige Kapitalerträge und -gewinne sollen unmittelbar über 
     eine Abgeltungsteuer erfasst werden. Der einheitliche Steuersatz
     wurde auf 26,375 Prozent festgelegt. Dies entspricht dem in 
     Deutschland geltenden Abgeltungsteuersatz.
   - Um ein Mindestaufkommen bei der Vergangenheitsnachbesteuerung zu
     sichern, haben sich die Schweizer Banken zu einer 
     Garantieleistung von CHF 2 Mrd. verpflichtet.
   - Im Rahmen des erweiterten Informationsaustausches sind bis zu 
     1.300 deutsche Auskunftsersuchen an die Schweiz innerhalb eines 
     Zweijahreszeitraums zulässig.

Das Vorhaben ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

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