Holzenkamp/Gerig: "Greening" darf nicht Flächenstillegung bedeuten
Berlin (ots)
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Bundestags hat am gestrigen Montag in einer öffentlichen Anhörung die Vorschläge der EU-Kommission zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) erörtert. Hierzu erklären der Vorsitzende der AG Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und sein Stellvertreter Alois Gerig:
"Die Vorschläge der Kommission zur Weiterentwicklung der GAP müssen in vielen Bereichen verbessert werden. Das haben alle Sachverständigen in der Anhörung klargemacht. Dabei gingen die Vorstellungen allerdings weit auseinander, welche Richtung in der GAP nach 2013 eingeschlagen werden soll. So konzentrierten sich einzelne Sachverständige ausschließlich auf Partikularinteressen und verloren dabei die Gesamtsituation in der Landwirtschaft aus dem Blick.
Dies ist nicht die Herangehensweise der Union. Wir wollen mit der Weiterentwicklung der GAP erreichen, dass die Wettbewerbsfähigkeit und die Vielfalt der deutschen Landwirtschaft auch in Zukunft erhalten bleiben. Denn nur eine Landwirtschaft, die dem Wettbewerb gewachsen ist, kann auch die Kosten der hohen zusätzlichen Tierschutz-, Umwelt- und Sozialstandards in der EU schultern.
Deswegen stellt sich für uns die Frage, ob die sogenannten Greening-Maßnahmen der EU-Kommission, also die Maßnahmen für erweiterten Umwelt- und Naturschutz über die erste Säule der landwirtschaftlichen Direktzahlungen, effizient sind. Dies wurde von einigen Sachverständigen verneint. Maßnahmen, die einheitlich für ganz Europa gelten, würden den vielen geografischen und klimatischen Besonderheiten der europäischen Regionen nicht gerecht. Vielmehr sollten zusätzliche regionalspezifische Umweltmaßnahmen in der zweiten Säule der GAP, also der Förderung des ländlichen Raumes, verankert werden. Damit bestätigen diese Experten die Position der Union.
Insbesondere kritisieren wir den Greening-Vorschlag der EU-Kommission, zusätzlich sieben Prozent der landwirtschaftlichen Nutzflächen aus der Produktion zu nehmen. Gerade angesichts der Herausforderungen der globalen Bevölkerungsentwicklung und des Hungers in der Welt lehnen wir eine solche Maßnahme als verantwortungslos ab. Zwar versuchten einige Vertreter von Nichtregierungsorganisationen und die Opposition diese Auffassung zu diskreditieren, in dem sie die Fakten verdrehten. Tatsache aber bleibt, dass die Kommission mit ihrer Definition von ökologischen Vorrangflächen sieben Prozent wertvollen Agrarlandes aus der Nutzung nimmt. Deswegen werden wir weiter konstruktiv nach Lösungen suchen, um den praktischen Natur- und Umweltschutz zu stärken, ohne die Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen in diesem erheblichen Maße einzuschränken."
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